Im Rahmen des Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) gemäß Artikel 15 der Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) sind Einzelheiten der Emissionserklärung für Deponien verbindlich festgelegt.
Wenn zu erwarten ist, dass die Emissionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind die von der Deponie ausgehenden Schadstoffemissionen in die Luft (gefasste und diffuse Emissionen) und über das Sickerwasser, soweit es gefasst und abgeleitet wird, zu dokumentieren. Die aufgeführte Parameterliste reduziert sich für Deponien in erster Näherung luftseitig auf Methan und Kohlendioxid und wasserseitig auf TOC und Summe-Stickstoff. Die Relevanz der insgesamt 50 Parameter umfassenden Schadstoffliste ist in vielerlei Hinsicht noch ungeklärt.
Für das nationale EPER hat das UBA einen einfachen Ansatz zur Schätzung der Depo-nieemissionen erstellt, den der BMU an die Länder weitergegeben hat. Da es für die Berichterstattung zum EPER noch keine Rechtsgrundlage gibt, haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Die einzelnen Länder haben die Datener-hebung unterschiedliche organisiert, teilweise auch per Erlass. Soweit bekannt haben sich alle Länder an dem UBA-Ansatz orientiert. Für das erste Berichtsjahr 2001 ergeben sich demnach Methanemissionen, die von deutschen Deponien ausgehen, in Höhe von 493.000 t/a.
Copyright: | © Wasteconsult International |
Quelle: | Abfallforschungstage 2004 (Juni 2004) |
Seiten: | 14 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Carsten Cuhls |
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