Mustervollzugshinweise erst in 2018 erwartet

Am 12.12.2017 hat die Länder AG zur Erarbeitung von Mustervollzugshinweisen zur Umsetzung der Düngeverordnung ein weiteres Mal in Kassel getagt. Dabei wurden auch Fragen erörtert, die den Einsatz von Kompost und anderen organischen Düngemitteln betreffen.

Nach Auskunft des Organisators der Länder AG, Dr. Jörg Hüther (Hess. Umwelt- und Landwirtschaftsministerium), wird es aufgrund der Vielfalt und Komplexität der im Detail klärungsbedürftigen Sachverhalte der Düngeverordnung insgesamt kurzfristig keine abschließenden Mustervollzugshinweise geben. Vielmehr sei an eine 'digitale lose Blatt-Sammlung' gedacht, die prioritär aktuell anstehende Fragen abarbeitet und in 2018 nach und nach ergänzt werden soll.



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 04 / 2017 (Dezember 2017)
Seiten: 2
Preis: € 1,00
Autor: Dr. Bertram Kehres
 
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