Wasserkraftnutzung und EG-Wasserrahmenrichtlinie

Immer mächtiger werden die Forderungen verschiedener Kreise, die Wasserkraftnutzung zu beschränken oder nur noch bei Erfüllen massiver gewässerökologischer Maßnahmen zuzulassen. Was macht das Sinn, wenn das Medium Wasser durch Schmutzstoffe und hier besonders Spurenstoffe schon so 'verseucht' ist, dass Gewässerorganismen sich unterhalb üblicher Kläranlagen gar nicht mehr selbst reproduzieren können?

Ein flächendeckender Ausbau der Kläranlagen mit 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination ist zuvor viel wichtiger. Bis ein Erfolg beim Umsetzen besserer Durchgängigkeit und Mindestwasser einsetzt, gibt es gar keine Fische mehr. Umgesetzte ökologische Verbesserungsmaßnahmen nützen noch nichts, weil sich dadurch das Medium Wasser nicht verbessert. Auch die Effekte der Klimaveränderung wirken da verschärfend noch mit. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Spurenstoffeliminierung auf Kläranlagen ist eigentlich längst überfällig.

1 Zur Geschichte der Wasserkraftnutzung

In Giesecke et al. [1] kann man nachlesen, dass die CO2-freie Energiequelle bereits vor 3 500 Jahren hauptsächlich zunächst zur Bewässerung von Feldern über Wasserschöpfräder eingesetzt wurde. Dabei waren eher noch wenig Eingriffe ins Gewässer nötig, obwohl dieses zur Umnutzung zu Kanälen ebenso früh schon erfolgte. Die Griechen und danach die Römer nutzten die Wasserkraft über senkrechte Wasserräder bereits ab ca. 300 v.Chr. nach [2] als Antriebsmittel für verschiedenste Arbeitsmaschinen. Z. B. beim römischen Schriftsteller Vitruv [3] finden sich gut nachvollziehbare Beschreibungen (X 4-6). Massive Bauten zum Aufstauen von Flüssen über Dämme und Mauern zur deutlich energetischeren Ausnutzung, in Form auch von Turbinenmühlen (Wasserräder mit senkrechter Welle, 'Aruba', Stockmühlräder auch in Tirol), finden sich z. B. noch in Chemtou/Tunesien oder Nahal Ha`Taninin/Israel. Nach Kreiner[4] kann diese Art bereits bis ins 1. Jh. v. Chr. ins hellenistische Kleinasien zurückverfolgt werden. Die Araber sorgten für eine zügige Verbreitung dieser Technologie in Europa. Die den noch bis heute üblicheren Wasserräder mit horizontaler Welle lassen sich auch rasch nördlich der Alpen, verbreitet durch die Römer, nachweisen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft - Heft 06 (Juni 2022)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Dipl.-Ing. (FH), M. Sc. Horst Geiger
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Der Energiespeicher Riedl als Projekt von vorrangigem europäischem Interesse
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2023)
Das Pumpspeicherkraftwerk Energiespeicher Riedl mit einer Leistung von 300 MW befindet sich seit dem Jahr 2012 im Genehmigungsverfahren. Das Vorhaben wurde von der Europäischen Kommission mehrmals auf die unionsweite Liste der Projekte von gemeinsamem Interesse aufgenommen. Damit wird dem Projekt ein Vorrangstatus zuerkannt, der die Erforderlichkeit des Vorhabens in energiepolitischer und klimabezogener Hinsicht begründet.

Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).

Alpine Kleinwasserkraft: Gewässerökologie und Mehrwert für die Region
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2023)
Als Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung werden leinwasserkraftanlagen (KWKA) erhalten, ausgebaut und an geeigneten Standorten auch neu erstellt. Heutzutage gelten Anlagen bis 10 MW installierter Leistung international als KWKA [1]. In den Jahren 2013 bis 2019 stieg deren installierte Leistung weltweit von 71,0 auf 78,0 GW (+9,9 %) und in Europa von 17,8 auf 19,7 GW (+10,7 %) [1].

Login

Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de
 

 
Tagungsband vom 12. Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke 2009 / OTTI e.V.