Entwicklungen im europäischen und nationalen Deponierecht

Deponien leisten einen wichtigen Beitrag zur Entsorgungssicherheit, zudem ist die Deponie als Schadstoffsenke ein unverzichtbarer Teil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Um den Klima- und Umweltschutz voranzutreiben, wurde das Deponierecht auf nationaler und europäischer Ebene weiterentwickelt.

Auf EU-Ebene wurde die Begrenzung der Deponierungsquote von Siedlungsabfällenauf 10 % bis 2035 beschlossen. Die Anhänge IV und V der EU-POP-Verordnung stehenin der Diskussion, geändert zu werden und auch die Entwicklung der Beseitigungvon Quecksilber ist beachtlich.Auf nationaler Ebene wurden neue Fördermöglichkeiten im Rahmen der NationalenKlimaschutzinitiative eingeführt, der BQS 10-1 für Deponiegas erarbeitet und die Mantelverordnungnach 15 Jahren Bearbeitungsdauer im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

1 Entwicklungen im europäischen Deponierecht

1.1 Aktuelle Informationen zum Deponie-BREF
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IED) bildet die Grundlage für die Genehmigung,den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von besonders umweltrelevantenIndustrieanlagen in Europa. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umweltzu erreichen. Ein Kernelement der IED sind die besten verfügbare Techniken (BVT),die in den BVT-Merkblättern (BREFs) beschrieben werden. Ein wichtiger Teil der BVTMerkblättersind die BVT-Schlussfolgerungen, die eine rechtliche Verbindlichkeit mitsich bringen und von allen Mitgliedsstaaten ins nationale Recht umgesetzt werdenmüssen.Schon in den 1990er Jahren wurde bereits über ein BREF Deponien diskutiert, dochentschieden sich die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten dagegen. Denn fürsie stellte die damalige Deponierichtlinie den Stand der Technik dar, sodass ein extra
BREF als nicht notwendig angesehen wurde.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 33. Abfall- und Ressourcenforum 2022 (April 2022)
Seiten: 13
Preis: € 6,50
Autor: Anne Bachmann
 
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