Klärschlammproduzenten haben bis Ende 2023 ein Konzept zur Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung vorzulegen. Die am Markt vorhandenen innovativen Verfahren zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlämmen können diesbezüglich eine Option gegenüber etablierten Verbrennungstechniken darstellen.
Mit der Novellierung der AbfKlärV wurden die Klärschlammproduzenten angehalten, der für sie zuständigen Behörde bis Ende 2023 ein Konzept zur Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung vorzulegen. Aufgrund von Abhängigkeiten in Form der Ausbaugrößedes Klärwerkes, der zu beachtenden Übergangszeiträume sowie der Beschaffenheit der Klärschlämme hinsichtlich geforderter Grenzwerte, bieten sich verschiedene Wege an, dieser Aufforderung nachzukommen[1]. Während die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklassen (GK) 1 bis 4a zukünftig weiterhin unabhängigvom Phosphorgehalt die Wahl zwischen der bodenbezogenen Verwertung (bei Einhaltung der Grenzwerte), der anderweitigen thermischen Abfallentsorgung, wie auch der thermischen Vorbehandlung treffen können, bleibt den GK 4b und 5 nach den Übergangszeiträumen alleinig die thermische Vorbehandlung in Form der Mono-Behandlung vorbehalten. Dieses greift, sofern zuvor keine Phosphorrückgewinnung aus dem Klärschlamm stattgefunden hat oder der Gehalt an Phosphor einen Wert von kleiner 20 g P/kgTR aufweist.
Eine Verwertung der Klärschlämme erfolgt somit zumeist in einer überregionalen, zentralen Verbrennungsanlage, womit LKW Transporte verbunden sind, die nicht nur der CO2-Problematik entgegen stehen, sondern auch in der Bevölkerung immer weniger Akzeptanz finden. Zudem ergibt sich eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung für die Klärschlammerzeuger, weil die Entsorgungspreise, die Logistikkosten und die Investitionen in eine derartige Verbrennungstechnik seit längerem einer starken Kostensteigerung unterliegen bzw. ein hohes Niveau halten.
Um dem Geschehen entgegen zu treten, kann eine in Eigenregie geführte, dezentrale thermische Vorbehandlungsanlage einen möglichen Lösungsweg darstellen.
Ausgangslage
In den letzten Jahren haben sich die Auswirkungen der Änderungen der AbfKlärV und DüMV innerhalb der Abwasser- und Abfallwirtschaft deutlich verschärft. Während auf der Seite der Klärschlammproduzenten das Thema der Entsorgungssicherheit zunehmend in den Vordergrund rückte, profitierten hierdurch auf der anderen Seite die Betreiber von Mitverbrennungsanlagen. Aufgrundder (noch) fehlenden Kapazitäten an thermischen Vorbehandlungsanlagen, wird diese Situation voraussichtlich in den nächsten drei bis fünf Jahren weiterhin Bestand haben, vermutlich bis zum Ende der Übergangsfristen in 2029/2032. Planungen von Neubauprojekten, die heute hauptsächlich die stationäre Wirbelschichtfeuerung umfassen, sind entsprechend angelaufen und werden in Deutschland auf über 44 Projekte mit einer jeweiligen mittleren Durchsatzleistung von etwa 27.000 MgTR/a geschätzt [2],um die anstehenden rd. 1,75 Mio. MgTR/a kommunale Klärschlämme behandeln zu können.
Dabei könnte der Klärschlamm einen Beitrag leisten, um die energetischen Ansprüche eines Klärwerksstandortes aus Sicht der thermischen und elektrischen Energie zu entlasten [3] und darüberhinaus dazu beitragen, sich langfristig unabhängig gegenüber dem Verbrennungsmarkt aufzustellen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 06 (Juni 2021) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Ralf Wittstock Jessica Thiess |
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