Durch eine Neuanlage von naturraumtypischen Gräben und Grabenabschnitten kann eine Aufwertung des Landschaftsbildes in der ebenen und natürlicherweise ohne nennenswerte vertikale Strukturelemente ausgestatteten Marschlandschaft erfolgen. Erstmalig wird in Verbindung mit der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft beim Bau von Windkraftanlagen ein entsprechender Pool zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach § 16 BNatSchG entwickelt und umgesetzt.
Der Zuständigkeitsbereich des Unterhaltungsverbands Kehdingen (UHV 18) in den niedersächsischen Elbmarschen im Landkreis Stade ist durch ein weit verzweigtes und reich strukturiertes Gewässersystem gekennzeichnet. Das Landschaftsbild der ebenen Marschen ohne natürliche Erhebungen ist maßgeblich charakterisiert durch die kleineren Entwässerungsgräben und die größeren Wettern, Flethe und Kanäle. Im Zusammenhang mit der Intensivierung und Technisierung der landwirtschaftlichen Nutzung wurden viele Gäben verrohrt, so dass dieses landschaftstypische Element schleichend in der Marsch immer seltenergeworden ist.
Der UHV 18 hat einen Kompensationsmaßnahmenpool aufgebaut, um Vorhabenträgern Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft zur Verfügung zu stellen, die diese nicht selbst umsetzen können. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet werden, dass Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Arten- und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild kompensiert werden können. Es handelt sich dabei um eine sogenannte 'Komplettlösung' für Vorhabenträger, da langfristige Sicherung, Pflege und Unterhaltung vom Poolträger gewähr leistet werden. Die Umsetzungder Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Stade; für die naturschutzfachlicheBegleitung ist das Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg aus Oederquart zuständig.
Entwicklung eines Poolkonzeptes
Aufgrund der vorhandenen Fachkompetenz und der umfassendenKenntnis des Gewässersystems in seinem Verbandsgebietplant der Unterhaltungsverband Kehdingen die Einrichtung einesKompensationsflächen- bzw. -maßnahmenpools aus fachgerechtneu angelegten Gräben, die er Vorhabenträgern als anrechenbare Kompensation insbesondere für Eingriffe in das Landschaftsbildanbieten will.
Das Plangebiet für die möglichen Kompensationsmaßnahmenfür den Pool stellt das Verbandsgebiet dar. Zum Unterhaltungsverbandgehören insgesamt 9 Wasser- und Bodenverbände in der Elbmarschzwischen Ostemündung und der Schwinge bei Stade.
Das Verbandsgebiet und die Gewässer II. Ordnung im Verbandsgebietmit einer Gesamtlänge von 254 km sind in Bild 1 dargestellt.Hier soll das vorhandene Grabennetz schrittweise durch die Neuanlage insbesondere im Verlauf von verrohrten Gewässern ergänzt werden. Verbandsmitglieder (250 Einzelmitglieder) können dafür ihre Flächen zur Verfügung stellen und werden durch den Unterhaltungsverband fachlich beraten.
Für eine Grabenöffnung sind zwar grundsätzlich alle landwirtschaftlichintensiv genutzten Flächen geeignet. Die spezielleEignung einer Fläche für die Maßnahme muss aber im Einzelfalldurch eine vorhergehende Bestandserfassung und Potenzialabschätzung durch den Unterhaltungsverband oder das Ingenieurbüro festgestellt werden.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 06 (Juni 2021) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr. Heinrich Reincke Prof. Dr. Jörg Oldenburg Regina Renz Robert Nicolai |
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