Weiterentwicklung von Deponiekapazitäten nach dem Stand der Technik

Die Weiterentwicklung von erforderlichen Deponiekapazitäten wird aktuell, wohl aus Akzeptanzgründen, überwiegend als Deponieerweiterung in Form einer Erhöhung (Stichwort: Deponie auf Deponie (DWA 2015)) oder Anlehnung an bestehende Deponien (mit teilweiser Überhöhung sowie Neuerschließung zusätzlicher Flächen) mit oder ohne Änderung der Deponieklasse umgesetzt. Neue Deponiestandorte werden kaum erschlossen.

Tatsächlich ist es in der Praxis so, dass Deponieerweiterungen häufig ohne oder zumindest mit wenigen Einwendungen realisiert werden können, während bei neuen Standorten langfristige Verfahren mit zahlreichen unterschiedlichen Einwendern über mehrere Gerichtsinstanzen über viele Jahre durchzustehen sind. Trotzdem stellt sich in allen Fällen die Frage, nach welchen technischen Vorgaben die Projekte ausgeführt werden müssen.

Glücklicherweise ist dies in Deutschland so geregelt, dass solche Vorgaben nur auf gesetzlicher Grundlage gefordert werden können. Dabei spielt insbesondere das untergesetzliche Regelwerk, also die Verordnungen, eine wesentliche Rolle. Die Deponieverordnung (Verordnung über Deponie und Langzeitlager), die zum 16.07.2009 als Teil einer Artikelverordnung (Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts) erlassen wurde und zwischenzeitlich mehrfach novelliert wurde, enthält eine Vielzahl technischer Details, die vom Deponiebauherrn einzuhalten sind. Diese haben sich in der Praxis bewährt und sind anerkannt. Für den Bauherrn einer DK 0-Deponie relevant ist z. B. nunmehr, dass aufgrund europäischer Vorgaben, diese auch mit einer ersten Abdichtungskomponente auszustatten sind.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 32. Abfall- und Ressourcenforum 2021 (Oktober 2021)
Seiten: 9
Preis: € 4,50
Autor: Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.