Um bis 2050 weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen, hat die Bundesregierung mit dem Energiekonzept von 2010 und dem Klimaschutzplan 2050 nationale Klimaschutzziele festgelegt. Um diese zu erreichen, werden unter anderem die Kohlekraftwerke sukzessive stillgelegt, sodass die hier mitverbrannten Sekundärbrennstoffmengen anderer Verwertungswege bedürfen. Einen Teil der dann erforderlichen Verwertungskapazitäten
für Sekundärbrennstoffe können durch eine Steigerung der Mitverbrennung
in Zementwerken bereitgestellt werden. Bei der Zementherstellung werden
dadurch sowohl Primärbrenn- als auch -rohstoffe eingespart. Der Ersatz von Rohstoffen findet statt, da die Asche der Sekundärbrennstoffe vollständig in den Zementklinker eingebunden wird. Einen weiteren Verwertungsweg für entsprechend gütegesicherte Sekundärbrennstoffe könnte in Zukunft das chemische Recycling darstellen.
1 Hintergrund
Um bis 2050 weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen, hat die Bundesregierung mit dem Energiekonzept von 2010 und dem Klimaschutzplan 2050 von 2016 nationale Klimaschutzziele festgelegt. Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen demnach gegenüber 1990 bisï‚·
zurückgehen. Hierzu sind im Klimaschutzplan 2050 CO2-Reduktionsziele für verschiedene Sektoren festgelegt. In der Energiewirtschaft sollen die CO2-Emissionen bis 2030 um 61 bis 62 % gegenüber 1990 verringert werden. Um dies zu erreichen, soll die Energieerzeugung schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt und eine effiziente Energienutzung vorangetrieben werden. (NN, 2019)
Hierzu sollen ältere Steinkohlekraftwerke bis 2026 abgeschaltet werden (Bundesregierung, 2020). Bis 2030 sollen nur noch 8 GW Steinkohlekapazitäten in Betrieb sein.
Ab 2039 sollen dann alle Kohlekraftwerke außer Betrieb sein (NN, 2020). Steinkohlekraftwerke, die auch Sekundärbrennstoffe einsetzen, wurden zum Teil bereits stillgelegt.
Eine Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen in Kraftwerken findet in Deutschlandaktuell somit überwiegend in Braunkohlekraftwerken statt. Für diese hat sich die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf einen Stilllegungspfad geeinigt, mit dem deren Abschaltung sukzessive erfolgt (BPA, 2020). Die verbleibenden Braunkohlekraftwerke mit anteiligem Sekundärbrennstoffeinsatz werden hiernach überwiegend bis 2028 oder spätestens 2038 stillgelegt (BMWi, 2020). Bis dahin sind für die dort eingesetzten Sekundärbrennstoffe sukzessive alternative Verwertungswege zu finden.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 32. Abfall- und Ressourcenforum 2021 (Oktober 2021) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme |
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