Die KOM fordert, dass Deutschland die Düngung für Stickstoff in den gefährdeten Gebieten signifikant einschränkt. Dabei darf diese Einschränkung nicht zu einer Verlagerung und damit zu einer Intensivierung in den 'nicht'-gefährdeten Gebieten führen.
Auch für Phosphor sind geeignete Minderungsmaßnahmen zu ergreifen, um den P-Eintrag in die Oberflächengewässer bis hin zur Nord- und Ostsee wirksam zu verringern.
Der von der Bundesregierung mit der KOM abgestimmte Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung soll am 03.04.2020 vom Bundesrat verabschiedet werden. Zum Stand der Drucklegung dieses Artikels ist von einer mehrheitlichen Zustimmung der Länder auszugehen, damit die KOM das laufende Vertragsverletzungsverfahren 'ruhend' stellt.
Durch ein geeignetes Monitoring-Programm soll die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen zeitnah (in einem jährlich zu erstellenden Bericht) nachgewiesen werden.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 32. Abfall- und Ressourcenforum 2021 (Oktober 2021) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 2,50 |
Autor: | Hans-Walter Schneichel |
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