Perspektiven der Klärschlammverbrennung – Mono- oder Co-Verbrennung?

Nicht erst seit dem gemeinsamen Positionspapier des Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums im Jahr 2002 wird in Deutschland um die zukünftigen Wege der Klärschlammentsorgung gerungen. Die Deponierung unbehandelten Schlammes wird aufgrund der Gesetzeslage keine Rolle mehr spielen.

Konträr diskutiert wird die Frage, ob die landwirtschaftliche Verwertung ökologisch noch vertretbar ist oder ob die thermische Verwertung der Entsorgungsweg der Wahl sein wird. Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen nicht mehr an der zwischenzeitlich erhobenen Forderung eines vollständigen Verbotes der landwirtschaftlichen Verwertung festhalten, erscheint es nach heutiger Sicht am wahrscheinlichsten, dass die Grenzwerte der Klärschlammverordnung von 1992 soweit verschärft werden, dass nur noch sehr schadstoffarme Schlämme landwirtschaftlich verwertet werden können. Dies ist der erklärte Wille der Bundesregierung. Zur Umsetzung sollen die Untersuchungsparameter der organischen Schadstoffe erweitert und Hygieneanforderungen ergänzt werden aber auch strengere Werte für die zulässigen Schwermetallgehalte eingeführt werden.
 
Die im Positionspapier von BMU und BMVEL vorgeschlagenen Grenzwerte sollen letztlich eine Anreicherung von Schadstoffen im Boden und deren Austrag ins Grundwasser verhindern (Grundsatz: „Gleiches zu Gleichem“). Nach dem vorliegenden Konzept sollen bei der Düngung der Abbau der organischen Substanz und die Ernteentzüge berücksichtigt sowie zwischen den drei Bodenarten Ton, Lehm und Sand unterschieden werden. Abb. 1 zeigt die resultierenden Grenzwerte für die relevanten Schwermetalle (durchgezogene Linien) und die tatsächliche durchschnittliche Konzentration dieser Elemente im Klärschlamm in den Jahren zwischen 1980 und 2000 (gestrichelte Linie).
 
Zum Vergleich ist jeweils auch der Grenzwert für Bioabfälle laut BioAbfV (gepunktete Linie) eingetragen. Um einen für die Darstellung der Graphiken übersichtlichen Maßstab realisieren zu können, wurde der derzeit noch gültige Grenzwert der Klärschlammverordnung nicht als Linie, sondern lediglich als Zahlenwert eingefügt.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 16. Kasseler Abfallforum-2004 (April 2004)
Seiten: 21
Preis: € 10,50
Autor: Prof. Dr.-Ing. Peter Quicker
Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich
 
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