Die Neuvergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich der Entsorgung von Altpapier (Papier, Pappe, Karton – PPK) ist ein hochaktuelles Thema. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die bisherigen öffentlichen Entsorgungsaufträge in diesem Bereich vielfach direkt oder indirekt – beispielsweise über die Abstimmungsvereinbarungen – mit den DSD-Leistungsverträgen gekoppelt waren.
Da die DSD-Leistungsverträge zum 31.12.2003 beendet und jetzt neu ausgeschrieben wurden, sind in erheblichem Umfange auch öffentliche Beauftragungen über die Altpapierentsorgung ausgelaufen. Dies hat zu einer regelrechten Schwemme“ von PPK-Ausschreibungen geführt.
In den Mittelpunkt des vergaberechtlichen Interesses ist die Neuvergabe von öffentlichen Aufträgen der Altpapierentsorgung vor allem deshalb gerückt, weil sich der Leistungsinhalt hier in einer Modalität von dem anderer öffentlicher Entsorgungsaufträge unterscheidet. Bei Altpapier besteht nämlich nach gegenwärtiger Marktlage die Besonderheit, dass der eingesammelte, erfasste und ggf. vorbehandelte (sortierte) Abfall einen positiven Marktwert aufweist.
Bei Anlieferung des Altpapiers an eine Papierfabrik erhält der Anliefernde derzeit eine erhebliche Vergütung. Aufgrund dieser Besonderheit wurde vielfach die Frage aufgeworfen, ob die Vergabe von Altpapierentsorgungsleistungen und/oder der Verkauf“ von Altpapier überhaupt dem Vergaberecht unterliegt. Dieser Frage ist im Folgenden nachzugehen, wobei insbesondere die zunehmend vorliegende Vergaberechtsprechung untersucht werden soll.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
| Quelle: | 16. Kasseler Abfallforum-2004 (April 2004) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 4,00 |
| Autor: | RA Dr. Martin Dieckmann |
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