Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a Düngeverordnung

Oberflächengewässer werden durch zu hohe Phosphoreinträge aus punktuellen und diffusen Quellen belastet. Die Ausweisung eutrophierter Gebiete trägt mittel- bis langfristig zur Verringerung der landwirtschaftlich bedingten Phosphoreinträge in Fließgewässer und Seen bei. Für eine wirksame Minderung der Phosphoreinträge sind aber flächendeckend wirkende Maßnahmen zur Senkung der punktuellen und diffusen Phosphoreinträge in Gewässer notwendig.

Phosphoreinträge in Gewässer sind nach wie vor ein gravierendes Problem für den Gewässerschutz in Deutschland. Erhöhte Konzentrationen von gelöstem Phosphat oder Gesamt-Phosphor fördern die Eutrophierung aquatischer Lebensräume. Sie bewirken, dass in aquatischen Lebensgemeinschaften die Generalisten in ihrer Häufigkeit
zunehmen und die meist typspezifischen Spezialisten zurückgehen; in Wechselwirkung mit anderen Belastungen können so die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) meist nicht erreicht werden. Obwohl die Phosphorfrachten in Nord- und Ostsee nach Ergebnissen der Monitoringprogramme seit den 1980er-Jahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen sind, halten beispielsweise die Mehrzahl der Fließgewässer, Seen oder Küstengewässer im Einzugsgebiet der Elbe oder in Schleswig-Holstein die Orientierungswerte für Gesamt-Phosphor oder ortho-Phosphat an der Klassengrenze gut zu mäßig nicht ein. Es besteht daher immer noch Handlungsbedarf, Phosphoreinträge in Gewässer weiter zu reduzieren. Phosphorverbindungen gelangen neben punktuellen Einträgen, wie zum Beispiel aus Kläranlagen oder Niederschlagseinleitungen, auch über diffuse Eintragspfade in die Gewässer. Während in der Vergangenheit die punktuellen Phosphoreinträge bundesweit maßgeblich zurückgingen, stagnieren die Einträge aus diffusen Quellen weitgehend. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahren zur Düngeverordnung bereits 2017 auf die zunehmende Eutrophierung von Nord- und Ostsee Bezug genommen. Sie argumentierte damit, dass in diesen Gebieten nach Art. 2 und Anhang I A Nummer 3 der Nitratrichtlinie eine Eutrophierung festgestellt wurde und keine oder nicht ausreichend entgegenwirkende Maßnahmen benannt wurden. Die Bundesregierung war damit aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen in oberirdische Gewässer wirksam zu verringern. Deshalb wurden bereits mit der Düngeverordnung (DÜV) 2017 die Bundesländer mit § 13 aufgefordert, Phosphor-Kulissen auszuweisen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 04 (April 2021)
Seiten: 6
Preis: € 10,90
Autor: PD Dr. rer. nat. Michael Trepel
 
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