Der deutsche Teil der Internationalen Flussgebietseinheit Oder hat am 22. Dezember 2020 den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm 2021 - 2027 der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 zur Verfügung gestellt. In den Plänen sind der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer
sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie
dokumentiert.
Die Internationale Flussgebietseinheit Oder (IGFE Oder) gehört mit einer Fläche von 124.146 km² zu den großen europäischen Flussgebieten. Die Hauptanteile des Flussgebietes liegen mit 85 % in Polen. Das Quellgebiet der Oder selbst und der Lausitzer Neiße, einem aus deutscher Sicht wichtigem Nebengewässer der Oder, liegen in Tschechien (dies umfasst etwa 7 % der Flussgebietseinheit). Der deutsche Anteil (8 %) ist ein schmaler Streifen, der im Westen der Flussgebietseinheit liegt. Hierbei sind die Lausitzer Neiße auf einer Länge von etwa 124 km und die Oder über etwa 160 km Grenzfluss zwischen Deutschland und Polen. Der langjährige mittlere Abfluss am untersten Pegel der Oder in Hohensaaten-Finow beträgt 517 m³/s und bezieht sich auf den Zeitraum 1921 - 2018 (ohne 1945). Die IFGE Oder gliedert sich in die sechs Bearbeitungsgebiete Obere Oder, Mittlere Oder, Untere Oder, Lausitzer Neiße, Warthe und Stettiner Haff, die bis auf die Warthe (rein polnisch) staatenübergreifend
sind. Die Warthe hat bis zu ihrer Einmündung in die Oder bei Küstrin ein ähnlich großes Einzugsgebiet wie die Oder selbst. Gemeinsames wasserwirtschaftliches Handeln in einer Flussgebietseinheit im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie setzt in grenzübergreifenden Flussgebieten Koordinierungsstrukturen voraus. Diese wurden bereits vor über 20 Jahren in Form der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) geschaffen. Erst im Jahre 2014 wurde auch auf nationaler Ebene eine vergleichbare Koordinierungsstruktur in Form der Koordinierten Flussgebietseinheit Oder eingerichtet. Darin koordinieren sich die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und
der Freistaat Sachsen. Hiermit ist sichergestellt, dass auf nationaler und internationaler Ebene alle notwendigen Abstimmungsprozesse bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erfolgen können.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 03 (März 2021) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Simon Christian Henneberg |
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