Der BAWP wird alle sechs Jahre fortgeschrieben. Ursprünglich als Anleitung zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft geschaffen, hat sich der BAWP im Laufe der letzten Jahre aufgrund der Akte der Verwaltung und der Rechtsprechung der Höchstgerichte zu einem allgemein anerkannten Sachverständigengutachten entwickelt, das den Stand der Technik repräsentiert.
KURZFASSUNG: Der BAWP wird alle sechs Jahre fortgeschrieben. Ursprünglich als Anleitung zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft geschaffen, hat sich der BAWP im Laufe der letzten Jahre aufgrund der Akte der Verwaltung und der Rechtsprechung der Höchstgerichte zu einem allgemein anerkannten Sachverständigengutachten entwickelt, das den Stand der Technik repräsentiert. Mit einem kleinen Zusatz in der AWG Novelle BGBl I 71/2019 wurde der BAWP 2017 nun aber mit allen Konsequenzen in seiner Gesamtheit für vermeintlich rechtsverbindlich erklärt.
1 EINLEITUNG
Gemäß Art 28 Abs 1 der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) (Europäisches Parlament 2008) wurden die EU-Mitgliedstaaten zur Erstellung eines oder mehrerer Abfallbewirtschaftungspläne verpflichtet. In Umsetzung dieser unionsrechtlichen Verpflichtung sieht § 8 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) die Erstellung eines Bundesabfallwirtschaftsplanes (BAWP) durch den BMLFUW bzw die BMNT (nunmehr: BMK, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) vor (BMLFUW 2002), wobei der BAWP mindestens alle sechs Jahre zu aktualisieren ist. Die letztgültige Version ist der BAWP 2017. (BMLFUW 2017)
Der BAWP 2017 ist, wie die Vorgängerversionen, in zwei Teile untergliedert und enthält nach einer allgemeinen Einleitung einen Überblick über die Abfallwirtschaft in Österreich sowie eine Betrachtung ausgewählter Abfallströme. Näher erörtert werden auch verschiedene Behandlungsanlagen (Kap 4), das Abfallvermeidungsprogramm 2017 (Kap 5) sowie abfallwirtschaftliche Vorgaben, Maßnahmen, Strategien und Instrumente (Kap 6). Praktisch höchst relevant ist Kap 7, das Behandlungsgrundsätze für bestimmte Abfall- und Stoffströme enthält und regelmäßig in der Praxis von ASV als einzuhaltender technischer Standard der Abfallwirtschaft herangezogen wird. Kap 8 beschäftigt sich mit der Altlastensanierung. Praktisch ebenfalls sehr bedeutsam sind die Leitlinien zur Abfallverbringung (Kap 9), denen der zweite Teil des BAWP 2017 gewidmet wurde.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
| Quelle: | Recy & Depotech 2020 (November 2020) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 4,00 |
| Autor: | Dr. Martin Eisenberger LL.M Lukas Schneeberger Chriatian Wuttke |
| Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.