24 Jahre Düngeverordnung - was hat sich getan?

Am 27. März 2020 hat der Bundesrat mit erheblichen Vorbehalten der neuen Düngeverordnung zugestimmt. Der Beschluss erfolgte gegen massive Widerstände der landwirtschaftlichen Interessenvertretungen, begleitet von Bauernprotesten und Traktordemonstrationen. 24 Jahre Düngeverordnung in ihren verschiedenen Fassungen haben jedoch in der Vergangenheit keine Minderung der Stickstoffüberschüsse der Landwirtschaft und der Nitrateinträge in die Gewässer bewirkt. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Verordnung in Zukunft tatsächlich zu Verbesserungen führen wird.

Die Emission von reaktiven Stickstoffverbindungen aus der Landwirtschaft in die Atmosphäre und in die Gewässer, vor allem in Form von Ammoniak und Nitrat, führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der betroffenen Ökosysteme. Seit ihrem Inkrafttreten 1996 bildet die Düngeverordnung (DüV) ein zentrales Element der Gewässerschutzpolitik. Seit dieser Zeit wurde aber auch regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Regelungen der DüV offensichtlich unzureichend sind und dass die Situation der Stickstoffbelastung sich nicht verbessert hat. In der mehr als 24-jährigen Diskussion über die Effekte und die Effizienz der DüV wurde von Seiten der landwirtschaftlichen Interessenvertreter die Bedeutung und die Verantwortung der Landwirtschaft für die Gewässerbelastungen mit Nitrat häufig ausgeblendet. Ein konstruktiver Dialog darüber, mit welchen Ansätzen und Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Gewässer vor übermäßigen Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft erreicht werden kann, blieb meist schon im Ansatz stecken. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Juni 2018 ist die Bundesrepublik Deutschland jetzt bereits zum zweiten Mal wegen der unzureichenden Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG (Nitrat-Richtlinie) verurteilt worden. Der EuGH stellt fest, dass die Vorschriften der damaligen DüV nicht geeignet sind, den Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu gewährleisten. Mit dem Urteil werden Deutschland die Konsequenzen von mehr als 20 Jahren Versäumnissen und Untätigkeit drastisch vor Augen geführt.

Für die Bewertung der Wirkungen der DüV (sowie begleitender Maßnahmen und Programme) können drei Indikatorgrößen herangezogen werden, die das Emissionspotenzial bzw. die Immissionen von reaktivem Stickstoff (N) erfassen: der Überschuss der Stickstoffflächenbilanz der Landwirtschaft, die Nitratkonzentration im Grundwasser und die Eutrophierung der Küstenmeere. Stand und zeitliche Entwicklung dieser drei Indikatoren werden im Folgenden dargestellt.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft - Heft 07/08 (August 2020)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dr. Martin Bach
Uwe Häußermann
Laura Klement
Prof. Dr. Lutz Breuer
 
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