Die Landesstudie Gewässerökologie stellt ein Verfahren zur Identifizierung und Priorisierung von Maßnahmen bereit, um an den Gewässern die strukturellen Voraussetzungen für das Erreichen eines guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials zu schaffen. Sie umfasst die Abgrenzung von Betrachtungsräumen, die Definition von Bausteinen des Strahlwirkungskonzepts für Baden-Württemberg unter anderem auf Grundlage der Gewässerstrukturkartierung sowie die Betrachtung der notwendigen strukturellen Mindestausstattung für die Fischfauna.
1 Landesstudie Gewässerökologie - Grundlagen zur Planung und Umsetzung von Strukturmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung
Die Revitalisierung der Gewässer leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). In Baden-Württemberg haben die Landesbetriebe Gewässer (LBG) die Aufgabe, an den landeseigenen Gewässern (im Folgenden als G. I. O. abgekürzt), Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur umzusetzen. Die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim Regierungspräsidium Tübingen übernimmt die landesweite Koordination. Mit der Landesstudie Gewässerökologie (LS GÖ) hat die Geschäftsstelle ein Verfahren entwickelt, mit dem diejenigen Maßnahmen der LBG identifiziert und priorisiert werden können, die mindestens erforderlich sind, um an den G. I. O. die strukturellen Voraussetzungen für das Erreichen eines guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials gemäß WRRL zu schaffen. Die entwickelte Methodik soll - unter Berücksichtigung bereits bestehender Pläne und Planungen - durch die LBG auf den insgesamt ca. 2 700 km G. I. O. angewendet werden.
Die LS GÖ beantwortet folgende Kernfragen für Strukturmaßnahmen:
2 Planungs- und Bearbeitungsebenen
Die Planungsebene nach WRRL sind die Wasserkörper, bei den Fließgewässern werden diese Flusswasserkörper genannt. Die Flusswasserkörper wurden in Baden-Württemberg mit dem Ziel ausgewiesen, ökologisch funktionsfähige Lebensräume für heimische Arten herzustellen [1]. Flüsse werden in dem zugehörigen hydrologischen Einzugsgebiet betrachtet, d. h. zum Flusswasserkörper gehören neben dem Hauptgewässer (-abschnitt) mit seinen Nebengewässern auch die abflussliefernden Flächen.
Aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung wurden Ströme und große Flüsse (Rhein, Main, Neckar und Donau) vom zugehörigen Einzugsgebiet im letzten Schritt abgetrennt und als eigene Wasserkörper ausgewiesen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 01 (Januar 2020) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Biochem. Johannes Reiss Dr. Sandra Pennekamp Dietmar Klopfer Katja Fleckenstein Ute Hellstern |
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