Finanzierung von ökologischen Maß-nahmen an Gewässern durch Ökopunkte

Die Gründe für den schlechten ökologischen Zustand unserer Gewässer in Europa sind vielschichtig und durch die direkte oder indirekte anthropogene Nutzung verursacht. Um den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu verbessern, schaffte die EU im Jahr 2000 mit der Wasserrahmenrichtlinie für alle Mitgliedstaaten einen verbindlichen Rechtsrahmen. Die Wasserkraftnutzer tragen hier einen wesentlichen Beitrag vor allem bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer. Der fortschreitende Klimawandel fordert größere Anstrengungen für ein emissionsarmes Wirtschaften, in dem die Wasserkraft einen wichtigen Beitrag leisten kann. Dies erfordert eine gleichrangige Gewichtung von ökologischen und ökonomischen Argumenten bei der Schaffung eines guten ökologischen Zustands der Gewässer. Mit Hilfe der Ökokonto-Verordnung in Baden-Württemberg i. V. m. § 16 BNatSchG wird die Finanzierung von freiwilligen Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung durch Ökopunkte unterstützt. Die Nutzung von Ökopunkten bietet nun den Wasserkraftbetreibern die Möglichkeit, gleichzeitig sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer zu berücksichtigen.

Zusammen mit der Urbanisierung ging dir anthropogene Nutzung unserer Gewässer einher. In Folge dessen wird es, wenn überhaupt, nur wenige Gewässer geben, die von der Menschheit unbeeinflusst geblieben sind und damit in ihrer natürlichen Ursprünglichkeit nicht verändert wurden. Dieser Trend verstärkte sich mit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert, in dem die Gewässer zusätzlich durch die bis dahin erfolgte Nutzung als dringend benötigte Energiequelle beansprucht wurden. Darüber hinaus machten Gewässerbegradigungen, wie sie beispielhaft von Tulla am Rhein vor allem aus Hochwasserschutzgründen erfolgt sind, Eingriffe in die Gewässer notwendig, leider nicht mit in letzter Konsequenz einschätzbaren ökologischen Folgen. Erst in den letzten Jahrzehnten entwickelte sich verstärkt ein Bewusstsein, das der ökologischen Bedeutung unserer Gewässer verstärkt Beachtung schenkte und die ökologische Verbesserung in den Fokus rückte. Mit der von der EU im Jahr 2000 verabschiedeten europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde diesem Bestreben Rechnung getragen und die Rechtsgrundlage geschaffen, mit der die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet wurden, ihre Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen.

Der immer schneller voranschreitende Klimawandel verlangt nach einer klimaschonenden Energiewirtschaft sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung. Dies erfordert eine ausgewogene Gewichtung bei der Nutzung und der Schaffung eines guten ökologischen Zustands der Gewässer. In der Vergangenheit wurde bei dieser Abwägung die Wasserkraftnutzung einseitig belastet. Dies hat sich geändert, u. a. durch die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankerte Differenzierung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen zur Schaffung des guten ökologischen Zustands. Für freiwillige Maßnahmen ist der Erhalt von Ökopunkten möglich. Diese können vom Eigentümer veräußert und zur Finanzierung der ökologischen Maßnahmen verwendet werden.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft - Heft 09 (September 2019)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Hans-Dieter Heilig
Dr. Stephan Heilig
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.