Eignungsbeurteilungen und baupraktische Erfahrungen mit den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards gemäß DepV unter Einbeziehung von Deponieasphaltdichtungen

Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften TA Abfall (1991) und TA Siedlungsabfall (TASi) (1993) wurden u.a. bundeseinheitlich die Anforderungen an die Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme
von Deponien geregelt. Hier wurde sowohl für die Deponiebasis
als auch für die Deponieoberfläche eine sogenannte 'Regelabdichtung' als Standard festgelegt.

Diese bestand aus einer mineralischen Abdichtung für die Deponieklasse DK I (Bauschuttdeponien) und einer Kombinationsdichtung aus mineralischer Abdichtung und einer Kunststoffdichtungsbahn für die Deponieklassen DK II (Siedlungsabfalldeponien) und DK III Sonderabfall- (Industrieabfall-) deponien. Der gleichlautende Anhang E der TA Abfall und der TASi legte die Anforderungen an die Materialien und die Qualitätssicherung sehr detailliert fest.

Wollte der Deponiebetreiber von den Regelabdichtungen abweichen, so musste er die Gleichwertigkeit des alternativen Systems in einem Gleichwertigkeitsnachweis belegen, der von der zuständigen Genehmigungsbehörde anerkannt werden musste.

Es zeigte sich im Verlauf der 90er Jahre, dass für die zunehmend benötigten Oberflächenabdichtungen von Deponien die Regelabdichtungskomponente 'mineralische Abdichtung' für Oberflächenabdichtungen vergleichsweise aufwendig und teuer herzustellen und zudem durch i. W. Austrocknungserscheinungen in ihrer dauerhaften Funktionsfähigkeit gefährdet war.

Gleichzeitig drängten immer mehr 'alternative Abdichtungen' zur mineralischen Abdichtung auf den Markt, unter anderen die Geosynthetischen Tondichtungsbahnen bzw. Bentonitmatten. Diese waren leicht und schnell zu verlegen und benötigten kein besonders stabiles Auflager, wie dies zur Verdichtung der mineralischen Abdichtung erforderlich ist. Sie waren damit in der Regel auch kostengünstiger und erfreuten sich eines regelrechten Booms. Allerdings musste für jede alternative Abdichtung zur Regelabdichtung nach TASI ein Gleichwertigkeitsnachweis bei der zuständigen Genehmigungsbehörde im Rahmen der Genehmigungsplanung eingereicht werden, und diese musste die alternative Abdichtung genehmigen.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Deponieforum 2016 (März 2016)
Seiten: 20
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein
Gerd Burkhardt
 
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