Verwendung hydrologischer Messdaten in der Siedlungswasserwirtschaft

Hydrologische Messdaten werden für viele siedlungswasserwirtschaftliche Anwendungen genutzt. Eine besondere Bedeutung besitzen die Parameter Niederschlag und Abfluss. Fehler bei der Datenerfassung sowie bei der Auswertung und Interpretation von Messdaten wirken sich unmittelbar auf die Anwendung aus und verursachen unsachgemäße Kosten. Ansätze für ein erforderliches Qualitätsmanagement werden beschrieben.


Die Messdatenprüfung stellt die Basis für ein Qualitätsmanagement dar. Sie sollte zeitnah erfolgen, da dann temporär begrenzte Besonderheiten, wie z. B. Windeffekte bei Stürmen und räumlich begrenzte konvektive Starkregen, bekannt sind und bei der Datenprüfung berücksichtigt werden können. Gerade konvektive Starkregen besitzen für siedlungswasserwirtschaftliche Anwendungen eine besondere Relevanz, da sie sich signifikant auf statistische Auswertungen und damit auf die Bemessungsgrößen auswirken können (siehe Abschnitt 1.2). Aufgrund der kleinen räumlichen Ausdehnung der Zellkerne von oft nur wenigen Quadratkilometern und der äußerst heterogenen räumlichen Niederschlagsverteilung ist eine fachgerechte Plausibilitätsprüfung nur über die Betrachtung mehrerer räumlich verteilter Niederschlagsstationen oder die zusätzliche Betrachtung von Radarniederschlagsdaten (s. Abschnitt 1.4) möglich. Hierzu haben sich Messdatenmanagementsysteme.

Gleiches gilt für die Lückenschließung bei Messausfällen, um kontinuierliche Niederschlagszeitreihen zu erzeugen. Bei Tagessummen bis zu N = 10 mm/d können Regressionsbeziehungen berücksichtigt werden, die aus Tagen mit vollständigen Messdaten von zwei benachbarten Stationen abgeleitet werden und die Relation in den Niederschlagssummen an den beiden Stationen berücksichtigen. Bei statistisch relevanten Niederschlagsereignissen mit größeren Tagessummen sind dagegen individuelle Analysen von Zugrichtung, räumlicher Ausdehnung und Gradient durchzuführen, um den Niederschlag während eines Messausfalls an einer Station zu rekonstruieren.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft - Heft 07 und 08 (August 2019)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Prof. Markus Quirmbach
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'