Im Land Mecklenburg-Vorpommern werden seit 2015 konzeptionelle Projekte der naturnahen Gewässerentwicklung gefördert, und zwar auch getrennt von einer (eventuellen späteren) investiven Maßnahme. So sollen neben der unmittelbaren technischen Planung auch eine längerfristige strategische Vorbereitung und Begleitung ermöglicht und Umsetzungshemmnisse für Vorhaben beseitigt werden. Der Beitrag stellt die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen, die entsprechende Förderrichtlinie und deren Umsetzung sowie den erreichten Bearbeitungsstand dar.
Weitere Autoren:
Dipl.-Landschaftsökologe Jörg Eberts
Rechtlicher und fachlicher Hintergrund
EU-weit basiert der Gewässerschutz insbesondere auf den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) [1] und weiterer wasserbezogener Richtlinien, wie z. B. der Meeresschutz-Rahmenrichtlinien (MSRL) [2]. Die Verpflichtung zur Erreichung der Umweltziele und zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen ist seit langem im deutschen Wasserrecht verankert. Pläne und Programme sind erstellt und aktualisiert worden; sie sind für die Behörden verbindlich und die Wasserwirtschaftsverwaltung arbeitet gemeinsam mit anderen Behörden und Vorhabenträgern an deren Umsetzung. Dennoch verfehlten 2015 im Land Mecklenburg-Vorpommern 97 % der Fließgewässer, 82 % der Seen, alle Küstengewässer und 45 % der Grundwasserkörper die Zielvorgaben. Im Jahr 2019 steht nun die nächste WRRL-Bestandsaufnahme an; trotz zahlreicher Gewässerentwicklungsvorhaben und nicht unbedeutendem Mitteleinsatz sind deutliche Veränderungen dieser Zahlen noch nicht zu erwarten. In ca. 330 Vorhaben der naturnahen Fließgewässerentwicklung sind bislang ca. 102 Mio. Euro sowie in die Sanierung und Restaurierung von 70 Seen ca. 24 Mio. Euro investiert worden. In der laufenden Fondsperiode beträgt das Fördermittelbudget für diese beiden Bereiche rund 70 Mio. Euro. Bei den Fließgewässern sind neben den stofflichen Belastungen weiter in erheblichem Umfang die hydromorphologischen Veränderungen der Gewässer als Ursache für die ökologischen Defizite anzusehen (fehlende, beeinträchtigte oder künstliche Gewässerstrukturen, fehlende oder beeinträchtigte ökologische Durchgängigkeit, hydrologische und funktionale Entkopplung der Gewässer von den Auen und Niederungen sowie nachteilige Veränderungen des Abflusses und der Abflussdynamik).Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat daher u. a. das Ziel, den aktuellen Zustand der Fließgewässer mit einem Bündel an strategischen und konkreten Entwicklungsmaßnahmen sukzessive zu verbessern [3].
Zum Teil ist das Land, soweit Gewässer erster Ordnung zu entwickeln sind, selbst in der Pflicht. Zum anderen unterstützt es Stellen außerhalb der Landesverwaltung bei der Umsetzung von Vorhaben. Aufgrund des Landeswassergesetzes ist der Ausbau von Gewässern zweiter Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern den Gemeinden zugewiesen, steht aber unter dem Vorbehalt, dass sich das Land an der Aufbringung der Kosten angemessen beteiligt und dadurch eine ausreichende Entlastung der Gemeinden entsteht (vgl. § 68 Absatz 2 LWaG [3]).
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 06 - 2019 (August 2019) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dr. rer. nat. Dr. agr. Dietmar Mehl Andreas Küchler Dipl.-Ing. Olaf Seefeldt Dr. rer. nat. Tim G. Hoffmann Dipl.-Ing. Karina Rentsch |
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