Bei der Vergabe von Bauvorhaben können in öffentlichen Ausschreibungen Recycling-Baustoffe besonders berücksichtigt werden
In diesem Beitrag erörtert die Autorin, wie Recycling-Baustoffe bei öffentlichen Bauausschreibungen im Hoch- und im Tiefbau rechtssicher berücksichtigt werden können. Das moderne Vergaberecht berechtigt die öffentlichen Auftraggeber, in allen Phasen des Vergabeverfahrens, angefangen bei der Formulierung der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen bis hin zur Angebotswertung, Umweltaspekte einfließen zu lassen und dabei auch den Produktionsprozess in den Blick zu nehmen.
Die Autorin weist darauf hin, dass die Behörden bei Ausschreibungen für Tiefbauarbeiten das Recycling von Baustoffen festlegen dürfen, da es sich a) um eine rechtliche technische Spezifikation handelt und b) einzelne Bieter aufgrund des Recyclings nicht bevorzugt oder - im Gegenteil - diskriminiert werden, aufgrund der Tatsache, dass Baumaterial auf dem freien Markt in ausreichender Menge verfügbar ist. Darüber hinaus wird in dem Artikel dargelegt, dass der Anteil an Recyclingmaterial in Beton, der von den Bietern angeboten wird, als Bewertungskriterium bei Ausschreibungen für oberirdische Gebäude herangezogen werden kann, sofern das Bewertungskriterium und die Bewertungsmethode den Bietern vor der Angebotserstellung mitgeteilt worden sind. Die etablierten Ausschreibungspraktiken müssen nicht geändert werden, um Recyclingmaterial bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Behörden können weiterhin die Standardformulare des Vergabe- und Vertragshandbuchs des Bundes (VHB) und des Handbuchs HVA B-StB verwenden. Der gesamte Ausschreibungsprozess muss dokumentiert werden. § 20 VOB/A und § 20 EU VOB/A in Verbindung mit § 8 VgV regeln den Mindeststandard für die Dokumentation. Die Berücksichtigung von Recyclingmaterial sollte auch in der Dokumentation begründet werden.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | ReSource 2019 - 02 (Juni 2019) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Angela Dageförde |
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