Aufgrund der Zusammensetzung und Menge von Abfällen, die auf Deponien abgelagert werden, besitzen Deponien ein hohes Schadstoffpotenzial. Zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit bedürfen sie unter anderem langfristig funktionstüchtiger technischer Sicherungsmaßnahmen.
Die EU hat Anforderungen an Deponien in der Deponierichtlinie [1] festgelegt. Diese unterscheidet drei Deponieklassen: Deponien für Inertabfälle, für nicht gefährliche und für gefährliche Abfälle. Je nach Schadstoffgehalt der Abfälle werden unterschiedliche Anforderungen an den Standort und die Abdichtungssysteme von Deponien gestellt. Die dort genannten grundsätzlichen Anforderungen an Abfalldeponien werden in Deutschland durch die Deponieverordnung (DepV) [2] umgesetzt. Dabei werden in Deutschland Deponien für nicht gefährliche Abfälle in die Deponien der Klasse I und II differenziert (DK I und DK II). Die beiden anderen Deponiearten werden in Deutschland als Deponie der Klasse 0 (DK 0 für Inertabfälle) und der Klasse III (DK III für gefährliche Abfälle) bezeichnet. Der Untergrund soll neben seiner bautechnischen Eignung zur Aufnahme der aus der Deponie resultierenden Auflast auch auf Grund seiner geringen Durchlässigkeit (DK 0 k ≤ 1 · 107 m/s; DK I bis III k ≤ 1 · 109 m/s), Mächtigkeit (DK 0 bis II 1,0 m; DK III 5,0 m) und Homogenität sowie seines Schadstoffrückhaltevermögens eine Schadstoffausbreitung aus der Deponie maßgeblich behindern können (Wirkung als geologische Barriere). Zur Verhinderung eines Schadstoffaustritts aus der Deponie in den Untergrund müssen Deponien der Klasse I bis III mit einem Basisabdichtungssystem mit einer (DK I) bzw. zwei (DK II und III) Abdichtungskomponenten versehen werden. Nach der Verfüllung eines Deponieabschnittes oder einer Deponie müssen diese auch an der Oberfläche mit einer (DK I) oder zwei (DK II und III) Komponenten abgedichtet werden, um das Entstehen von belastetem Sickerwasser zu minimieren beziehungsweise zu verhindern. Zur Kontrolle der Dichtigkeit von Abdichtungskomponenten in Oberflächenabdichtungssystemen von Deponien der Klasse III sind Dichtungskontrollsysteme erforderlich. Materialien, Komponenten und Systeme dürfen in Deponieabdichtungssystemen nur eingesetzt werden, wenn sie dem Stand der Technik entsprechen. Sie und das Gesamtsystem müssen unter allen äußeren und gegenseitigen Einwirkungen über einen Zeitraum von mindestens 100 Jahren, Dichtungskontrollsysteme über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahre, funktionstüchtig sein.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 05 - 2019 (Mai 2019) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Wolfgang Bräcker |
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