Wasserhaushalt in Nordostniedersachsen durch Wassernutzung und -management ausgleichen

Die Sicherung der Wasserversorgung für alle Bereiche der menschlichen Nutzung wird vor dem Hintergrund des Klimawandels eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Gesellschaft in den kommenden Jahrzehnten sein, auch in Deutschland. Auf dieses Problemfeld wird von Wissenschaft und Fachingenieuren schon lange hingewiesen, bei der Politik ist es jedoch noch nicht angekommen.

Deutschland, besonders Niedersachsen, ist reich an Grund- und Oberflächenwasser, dennoch gibt es in Nordostniedersachsen Grundwasserkörper deren Wasserhaushalt angespannt ist. Zusätzlich wird durch den Klimawandel der Wasserbedarf insgesamt steigen. In [1, 2] wurde über verschiedene Projekte im Raum Nordostniedersachsen berichtet. Dieser Beitrag ergänzt die Veröffentlichung in WASSER UND ABFALL Heft 9.2018 [2], auf die hier ausdrücklich verwiesen wird. In Niedersachsen liegen die meisten Beregnungsflächen Deutschlands. Die Größenordnungen ergeben sich aus Tabelle 1. Dabei wird deutlich, dass in Niedersachsen etwa die Hälfe aller Beregnungsflächen liegen. Diese Flächen konzentrieren sich auf den Nordosten des Niedersachsens, in dem mehr als 2/3 der Beregnungsflächen liegen. In Tabelle 2 sind die Landkreise in Nordostniedersachsen mit ihren Flächen zusammengestellt. Aufgeführt sind auch die anteiligen Flächen, die beregnet werden bzw. beregnet werden können. Deutlich wird aus der Zusammenstellung, dass insbesondere die Landkreise Celle, Gifhorn und Uelzen den Schwerpunkt der Beregnung bilden. Hier können 85 bis 95 % der Ackerflächen bei Trockenheit beregnet werden. Tabelle 3 enthält die Wassermengen die über wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung in Nordostniedersachsen zur Verfügung stehen. Sie sind den Trickwasserentnahmen gegenübergestellt. Die Mengen sind mit den bekannten Erfahrungs-/Anhaltswerten ermittelt, sie können innerhalb der Region bzw. der jeweiligen Landkreise etwas variieren. Im langjährigen Mittel werden die genannten erlaubten Beregnungswassermengen zu rd. 65 % genutzt. Dabei gibt es regional aber in einzelnen Jahren große Unterschiede bzw. Schwankungen im Umfang der Entnahmen. Aus Tabelle 3 ist ersichtlich, welche Bedeutung die Feldberegnung bereits heute in der Region Nordostniedersachsen hat. Die erlaubten Wassermengen für die Feldberegnung sind mit 185 Mio. m³/a mehr als doppelt so groß wie der Trinkwasserbedarf (rd. 72 Mio. m³/a). Auch der tatsächliche durchschnittliche Beregnungswasserbedarf in Nordostniedersachsen liegt mit rd. 130 Mio. m³/a (65 - 75 % der erlaubten Mengen) deutlich über dem Trinkwasserbedarf. Dabei variieren die tatsächlichen Entnahmemengen zwischen den einzelnen Jahren erheblich, bezogen auf Nordostniedersachsen zwischen 23 Mio. m³/a (2017) und 230 Mio. m³/a (2003). Die Entnahmemengen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor, werden aber bei 300 Mio. m³ liegen. Dieses Bild wird sich klimawandelbedingt in den kommenden Jahrzehnten noch einmal deutlich verändern. Deshalb ist es wichtig rechtzeitig Maßnahmen für die zukünftige Wasserversorgung in Niedersachsen zu initiieren. Dabei muss sich der Focus auf alle Bereiche der Daseinsvorsorge - Trinkwasser - Brauchwasser - Beregnungswasser richten.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 03 - 2019 (März 2019)
Seiten: 8
Preis: € 10,90
Autor: Dipl.-Ing. Ulrich Ostermann
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.

Login

Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de