Vergärungsanlagen müssen nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. Vorgaben durch die Behörde vor Inbetriebnahme bzw. wiederkehrend geprüft werden. Dabei wird eine Dokumentenprüfung sowie eine Vor-Ort-Prüfung durchgeführt. Dabei geht es letztendlich darum festzustellen, ob die Anlage dem Stand der Technik bzw. dem Stand der Sicherheitstechnik genügt, also z. B. die einschlägigen Regelwerke und Rechtsnormen erfüllt werden.
Obwohl hierzu verschiedene Checklisten herangezogen werden können, gab es doch in der Vergangenheit Unsicherheiten bei den Beteiligten. Die Prüfergebnisse waren teilweise ernüchternd. Nun sind mit der TRAS 120 technische Regeln neu hinzugekommen (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 21.01.2019), die weitere Anforderungen stellen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 31. Abfall- und Ressourcenforum 2019 (April 2019) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 3,50 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger |
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