Die werkstoffliche Verwertung gewerblicher Abfälle ist schon seit 2002 Gegenstand gesetzlicher Regelungen. Die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung im Jahr 2017 hat mit Forderungen nach Sortier- und Verwertungsquoten und an den technischen Standard von Behandlungsanlagen neue Standards gesetzt, die sich auf den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen, auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle genannt, auswirken. Neben einer Pflicht gewerblicher Abfallerzeuger zur Dokumentation ihrer Maßnahmen zur getrennten Erfassung verwertbarer Abfallfraktionen richtet sich der Regelungsumfang der aktuellen Verordnung insbesondere an mechanische Vorbehandlungsanlagen für gewerbliche Siedlungsabfälle. Neben konkreten Anforderungen an die zu installierende Technik in Vorbehandlungsanlagen müssen deren Betreiber Sortierquotenvonmindestens85%erfüllenunddarüberRechenschaftablegen.
Aufgrund der langen Erfahrung mit einer gesetzlichen Regelung zum Umgang mit Gewerbeabfällen ist vor allem vor dem Hintergrund ambitionierter maschinen- und verfahrenstechnischer Mindestanforderungen eine kritische Würdigung der Verhältnisse im Bereich von Gewerbeabfällen erlaubt. Dies soll im Beitrag unter den Gesichtspunkten von stofflichen Qualitäten und technischen Möglichkeiten erfolgen.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
| Quelle: | 31. Abfall- und Ressourcenforum 2019 (April 2019) |
| Seiten: | 13 |
| Preis: | € 6,50 |
| Autor: | Dr. Alexander Feil Prof. Dr.-Ing. Thomas Pretz |
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