GHS/CLP - Stoffbeschränkungen in der Abfallwirtschaft

Zahlreiche Neuerungen im Abfall-, Umwelt- und Stoffrecht haben bereits in den letzten Jahren zu steigenden Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen geführt. Die Unternehmen müssen sich heute und zukünftig personell aufrüsten, um den wachsenden Herausforderungen stellen zu können. Insbesondere der Zwang, sich stärker mit der stofflichen Zusammensetzung der Abfälle auseinander zu setzen, wird die Entsorgungsunternehmen stärker beschäftigen.

Gleichermaßen muss ein Appell an die Politik und Behörden gerichtet werden, eine stärkere Harmonisierung von Stoff- und Umweltrecht anzustreben, dies gelingt ggf. mit dem vorgelegten EU-Papier zur Harmonisierung von Chemikalien- und Abfallrecht aus2018. Der europäische Abfallkatalog (in Deutschland: 'Abfallverzeichnisverordnung')wurde an neue europäische Vorgaben hinsichtlich der CLP-Verordnung angepasst,dies erfordert zusätzliche Kenntnisse im Bereich Einstufung und Kennzeichnung. Die Verordnung ist im März 2016 bereits in Kraft getreten. Die zunehmenden Anforderungen aus dem Abfall- und Gefahrstoffrecht machen es erforderlich, in der Entsorgung wesentlich mehr naturwissenschaftliche Kenntnisse einzubringen.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2018 (November 2018)
Seiten: 6
Preis: € 3,00
Autor: Dr. Dipl.-Chem. Beate Kummer
 
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