Im April 2018 verabschiedeten die EU-Abgeordneten das Kreislaufwirtschaftspaket mit hohen Recyclingraten. Die Vorgaben werden vielfach kritisiert. Im Beitrag wird die Entwicklung von Wirtschaftsleistung, Verkehrsaufkommen und Mengen an Gewerbeabfall beleuchtet. Diese Entwicklungen werden den Prämissen nach Wirtschaftswachstum und Begrenzung des Ressourceneinsatzes gegenübergestellt. Daraus wird ersichtlich, welche Recyclingraten künftig erforderlich wären und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Bei aller Schwierigkeit, die im EU Kreislaufwirtschaftspaket vorgesehenen Recyclingquoten zu erreichen, sind sie notwendig und wichtig. Wie sonst, soll das permanente Wachstum des Einsatzes von Primärrohstoffen eingedämmt werden. Kreisläufe sind nicht nur für Materialen (=Recyclinquoten) zu erfüllen, sondern für Strukturen, sprich Produkte oder Produktteile. Hier sieht das Kreislaufwirtschaftspaket die Maßnahme des ReUse vor. Die Fortführung der Messung des Wohlstandes mit dem aktuellen Indikator 'BIP' sollte ersetzt werden durch Indikatoren für einen umfassenden Wohlstand, der nicht ausschließlich auf der Messung rein ökonomischer Daten basiert, bei denen jeder Unfall und jede Katastrophe, jeder Krieg, jede Krankheit, kurz: jede Zerstörung mit anschließendem Wiederaufbau zu einem scheinbaren Anwachsen des Wohlstandes eines Landes führt. Bislang fehlt jeder empirische Zusammenhang zwischen dem Verbrauchan Ressourcen und der Zufriedenheit und Friedlichkeit einer Gesellschaft -und das ist es, worum es wirklich geht. Das vorliegende Kreislaufwirtschaftspaket folgt mit den geforderten Recyclingratenden bisherigen Wirtschaftsprämissen. Konsequent müssten die Recyclingraten ohne Änderung der Wirtschaftsweise bis über die Grenzen der Machbarkeit hinaus angehoben werden. Somit sind andere Lösungsansätze unausweichlich.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
| Quelle: | Recy & Depotech 2018 (November 2018) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 3,00 |
| Autor: | Ing. Mag. Walter Hauer |
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