Seitens der Europäischen Union (EU) gibt es gesetzliche Vorschriften für Recyclingquoten, welche gefordert werden. Mit einem Fokus auf Kunststoffrecycling wird in diesem Paper analysiert, inwiefern die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu einer nachhaltigen Verwertung beitragen.
Ein positiver Beitrag zur Recyclingquote ist bereits gewährleistet, wenn das gewonnene Rezyklat nach der Aufbereitung einem Produktionsprozess als Werk- oder Wertstoff zugeführt werden kann. Wie hoch der Anteil an Rezyklat und Neukunststoffen im Produktionsprozess sein kann, ist gesetzlich noch nicht festgelegt. Derzeit kann ein geringer Anteil an qualitativ niederwertigem Rezyklat im Produktionsprozess durch einen hohen Anteil an Neukunststoffen kompensiert werden. Um die nachhaltige Verwertung von Kunststoffen zu fördern, müsste es für die Rezyklate bzw. für deren Anteile in einzelnen Produktionsprozessen und unter Einbezug der gesamten Supply Chain eigene spezifische Vorgaben zum Recycling geben, um den Wertschöpfungskreislauf von Kunststoff schließen zu können.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
| Quelle: | Recy & Depotech 2018 (November 2018) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 3,00 |
| Autor: | DI Karl Friedrich Karin Tschiggerl |
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