Das Verpackungsgesetz entwickelt die Verpackungsentsorgung an entscheidenden Stellen weiter. Es fordert mehr Recycling, mehr Wiederverwendung und ein nachhaltigeres Verpackungsdesign. Der Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung und die Zusammenarbeit zwischen dualen Systemen und Kommunen werden auf eine neue Basis gestellt.
Am 1. Januar 2019 wird das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Verpackungsverordnung (VerpackV) ablösen, die - erfolgreich, aber immer auch kritisiert - für einen ganz wesentlichen Abfallstrom die Entsorgungsverantwortung den Herstellern und Vertreibern übertragen hat. Mit der Verkündung des Gesetzes im Juli 2017 endete ein langer zäher Prozess, der mit dem Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode begonnen hatte. Wesentliche Ziele waren von Anfang an die ökologische Weiterentwicklung der VerpackV und die langfristige Sicherung der flächendeckenden haushaltsnahen Wertstofferfassung. Mit dem zunächst gewählten Ansatz eines Wertstoffgesetzes wurde auch das Ziel verfolgt, mit einer bundesweit flächendeckenden gemeinsamen Erfassung von Verpackungsabfällen und sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen die recycelten Mengen zu erhöhen und gleichzeitig die Verständlichkeit der haushaltsnahen Wertstoffsammlung zu verbessern.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 10 - 2018 (Oktober 2018) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dr. Matthias Klein Thomas Schmid-Unterseh |
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