Die modifizierten Sammelgruppen müssen sich in der Praxis der kommunalen Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten beweisen.
Durch das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20. Oktober 2015wurden in Bezug auf die Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zusätzliche Anforderungen mit einem höheren Komplexitätsgrad normiert. Allein die Neukonfiguration der Sammelgruppen führt bis zum 30. November 2018 schon zur Bildung von de facto acht Sammelgruppen (sechs Hauptsammelgruppen und zwei Untersammelgruppen).Zehn Sammelgruppen (sechs Hauptsammelgruppen und vier Untersammelgruppen) stehen dann ab dem 1. Dezember 2018 auf dem Programm. Daneben stellt die neue LAGA-Mitteilung 31 A weitere Anforderungen etwa an die schonende und möglichst bruchsichere Erfassung. Das Gefahrgutrecht spielt darüber hinaus eine immer größere Rolle bei der Erfassung von Elektroaltgeräten mit zusätzlichen Anforderungen an Verpackung und Verladung. Alle diese Entwicklungen führen dazu, dass ein hoher Grad an Komplexität bei der Sammlung und beim Transport von Elektroaltgeräten erreicht worden ist, der die Kommunen, aber auch den rücknahmepflichtigen Handel, vor große Herausforderungen stellt. Daneben führen die Zieleeiner hochwertigen Kreislaufwirtschaft dazu, dass neben der klassischen Altgeräteverwertung auch die Wiederverwendung der Elektroaltgeräte eine immer größere Rolle spielt. Dieses Ansinnen kann ohne einen Mehreinsatz an Personal und Ressourcen nicht erreicht werden. Es ist bereits jetzt festzustellen, dass das Management der Elektroaltgeräte auf dem Recyclinghof die Arbeit auf dem Recyclinghof stark dominiert und die Personal- wie Platzressourcen stark in Anspruch nimmt. Für einen vergleichsweise kleinen Abfallstrom von fünf bis zehn Prozent muss ein weit höherer Personalaufwand - oft um die 40 Prozent - getrieben werden. Ein entsprechend hoher Aufwand lastet auch auf den Abfallgebühren, die teilweise aufgrund dieser Auflagenerhöht werden müssen und die von den Endverbrauchern und nicht von den Herstellern bezahlt werden. Anforderungen an die Sammlung müssen daher auch mit Blick auf die Gebührenstabilität und einen fairen Ausgleich zwischen den Kostenanteilen der Kommunen und der Hersteller in der Elektroaltgeräteerfassung und -Verwertung beurteilt werden.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | ReSource 2018 - 03 (September 2018) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Alexander Neubauer |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Fremdstoffgehalte in den Sieblinien von Biogut nach Voraufbereitung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
Fremd- und Kunststoffeinträge im getrennt erfassten Biogut rücken zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers. Mit der Novellierung der BioAbfV treten zum 01.05.2025 erstmals Grenzwerte in Kraft, die sich auf das frische Biogut vor der biologischen Behandlung beziehen.
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau
der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland
Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens
- ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.