Neue Regeln und Bestimmungen

Die modifizierten Sammelgruppen müssen sich in der Praxis der kommunalen Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten beweisen.

Durch das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20. Oktober 2015wurden in Bezug auf die Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zusätzliche Anforderungen mit einem höheren Komplexitätsgrad normiert. Allein die Neukonfiguration der Sammelgruppen führt bis zum 30. November 2018 schon zur Bildung von de facto acht Sammelgruppen (sechs Hauptsammelgruppen und zwei Untersammelgruppen).Zehn Sammelgruppen (sechs Hauptsammelgruppen und vier Untersammelgruppen) stehen dann ab dem 1. Dezember 2018 auf dem Programm. Daneben stellt die neue LAGA-Mitteilung 31 A weitere Anforderungen etwa an die schonende und möglichst bruchsichere Erfassung. Das Gefahrgutrecht spielt darüber hinaus eine immer größere Rolle bei der Erfassung von Elektroaltgeräten mit zusätzlichen Anforderungen an Verpackung und Verladung. Alle diese Entwicklungen führen dazu, dass ein hoher Grad an Komplexität bei der Sammlung und beim Transport von Elektroaltgeräten erreicht worden ist, der die Kommunen, aber auch den rücknahmepflichtigen Handel, vor große Herausforderungen stellt. Daneben führen die Zieleeiner hochwertigen Kreislaufwirtschaft dazu, dass neben der klassischen Altgeräteverwertung auch die Wiederverwendung der Elektroaltgeräte eine immer größere Rolle spielt. Dieses Ansinnen kann ohne einen Mehreinsatz an Personal und Ressourcen nicht erreicht werden. Es ist bereits jetzt festzustellen, dass das Management der Elektroaltgeräte auf dem Recyclinghof die Arbeit auf dem Recyclinghof stark dominiert und die Personal- wie Platzressourcen stark in Anspruch nimmt. Für einen vergleichsweise kleinen Abfallstrom von fünf bis zehn Prozent muss ein weit höherer Personalaufwand - oft um die 40 Prozent - getrieben werden. Ein entsprechend hoher Aufwand lastet auch auf den Abfallgebühren, die teilweise aufgrund dieser Auflagenerhöht werden müssen und die von den Endverbrauchern und nicht von den Herstellern bezahlt werden. Anforderungen an die Sammlung müssen daher auch mit Blick auf die Gebührenstabilität und einen fairen Ausgleich zwischen den Kostenanteilen der Kommunen und der Hersteller in der Elektroaltgeräteerfassung und -Verwertung beurteilt werden.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: ReSource 2018 - 03 (September 2018)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Alexander Neubauer
 
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