Erfahrungen bei der Implementierung des branchenspezifischen Sicherheitsstandards Wasser/Abwasser in einem Wasserversorgungsunternehmen

Am 3. Mai 2018 ist die Frist abgelaufen, bis zu der die Betreiber kritischer Infrastrukturen einen Nachweis gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erbringen mussten.

Dabei muss ein Nachweis darüber erbracht werden, wie die Informationssicherheit zum Schutz der betriebenen Kritischen Infrastrukturen sichergestellt wird. Betroffen von dieser Pflicht waren u. a. auch Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die einen Schwellenwert von 22.000.000 m³/a überschreiten. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) waren eines der ersten Unternehmen, welches den gesetzlichen Nachweis erbringen konnten. Im Interview berichten Claudia Weißenfels und Jan Goebel von der BWB über ihre Erfahrungen. Das Gespräch führte Jan Feldhaus von der DVGW CERT GmbH.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 08/ 2018 (Juli 2018)
Seiten: 4
Preis: € 4,00
Autor: Jan Feldhaus
 
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