Quotenzauber beim Recycling: Deutschland ist von den Vorgaben der EU noch meilenweit entfernt
Das EU Parlament hat im April 2018 dem Abfallwirtschaftspaket zugestimmt. Für die Recyclingquoten werden für die Jahre 2025 erst 55 Prozent, 2030 dann 60 Prozent und 2035 letztlich 65 Prozent festgelegt und die Berechnungsmethode modifiziert. Doch wo steht Deutschland auf Basis der neuesten verfügbaren Zahlen von 2015 wirklich? Eine neue Berechnungsmethode ist desillusionierend.
(21.06.2018) Deutschland hat mit der Einführung der flächendeckenden Bioabfallsammlung, der Gewerbeabfallverordnung und dem Verpackungsgesetz Maßnahmen zur Steigerung des Recyclings auf den Weg gebracht. Angesichts einer neuen Berechnungsmethode werden trotz Steigerung des Recyclings vermutlich die Vorgaben für 2030 knapp unterschritten, von den Zielen für 2035 ist Deutschland noch meilenweit entfernt. Die Autoren haben eine Output-basierte Abschätzung und zusätzlich die neue Berechnungsmethode des Kreislaufwirtschaftspaketes für die Recyclingquote angewendet und kommen zu diesem desillusionierenden Ergebnis. Im Jahr 2015 werden nicht 67 Prozent, wie die offizielle Statistik erklärt, sondern Output- basiert nur 36 bis 40 Prozent tatsächlich recycelt, also als Sekundärwertstoff der Wirtschaft oder Landwirtschaft wieder zugeführt. Nach der neuen EU-Berechnungsmethode sind es rund 47 bis 52 Prozent.
Seit Jahren üben die Autoren Kritik, dass auf Recyclingquoten für Massenabfälle wie PPK (Papier, Pappe, Karton), Glas, etc. abgehoben wird, statt den zentralen Blick auf strategische Metalle, Seltene Erden u.a. zu richten. Insgesamt legen Deutschland und die EU zu viel Augenmerk auf die Stufe 3 der Abfallhierarchie (Recycling) und vernachlässigen die Stufen 1 und 2 (Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung). Mit einer deklarierten Recyclingquote von 67 Gewichtsprozent der gesamten Siedlungsabfallmengen im Jahr 2015 werden die EU-Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EC deutlich übertroffen. Sie sehen eine Recyclingquote von 50 Gewichtsprozent vor, und zwar für mindestens Papier, Metall, Kunststoff und Glas aus Haushalten und gegebenenfalls aus anderen Quellen, soweit die betreffenden Abfallströme Haushaltsabfällen ähnlich sind. Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz für 2020 angestrebte Recyclingquote von 65 Prozent der Siedlungsabfallmengen wurde bereits ebenfalls überschritten...
Unternehmen, Behörden + Verbände: TOMM+C, Management & Consulting (Berlin)
Autorenhinweis: Dipl.-Ing. Thomas Obermeier u. Dipl.-Ing. Sylvia Lehmann, TOMM+C Management und Consulting, Berlin
Foto: M. Boeckh
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