Nach § 23 Abs. 4 VerpackG wird der Auftragnehmer der Sammelleistungen in einem offenen Ausschreibungsverfahren ermittelt (Satz 1).
Dieses beginnt mit einer öffentlichen Auftragsbekanntmachung auf einer elektronischen Ausschreibungsplattform (Satz 2). In dem Verfahren darf 'jedes interessierte Unternehmen' ein Angebot abgeben (Satz 4). Im Grundsatz ist damit zwingend eine Verfahrensart vorgegeben, nämlich die des offenen Verfahrens i.S.v.§ 119 Abs. 3 GWB und § 15 VgV.22 Anders als neuerdings im Kartellvergaberecht besteht auch keine Wahlfreiheit zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren (vgl. dazu § 119 Abs. 2 S. 1 GWB). Das offene Verfahren unterscheidet sich von den weiteren Verfahrensarten (nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) wesentlich dadurch, dass keine Vorauswahl der für die Angebotsabgabe zugelassenen Unternehmen stattfindet, sondern jedes eingehende Angebot grundsätzlich zu berücksichtigen, d.h. zu werten ist. Das offene Verfahren entspricht damit in besonderem Maße dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip.23 Ein weiteres prägendes Merkmal des offenen Verfahrens - in Abgrenzung zum Verhandlungsverfahren - ist, dass die innerhalb der Angebotsfrist eingereichten Angebote unveränderlich, insbesondere nicht verhandelbar sind. Dies bestätigen § 23 Abs. 5 S. 5 und 6 VerpackG, die offenkundig § 15 Abs. 5 VgV nachgebildet sind. Abweichend hiervon lässt allerdings § 23 Abs. 5 S. 7 VerpackG Verhandlungen ausnahmsweise dann zu, wenn preisgleiche Angebote mehrerer geeigneter Bieter vorliegen. Diese Ausnahme ist dem Kartellvergaberecht unbekannt. Gemeint ist offenkundig auch nur der Fall, dass mehrere preisgleiche Angebote gemeinsam das niedrigste wertbare Angebot darstellen, also - nach dem Kriterium des Preises - jedes von ihnen für die Zuschlagserteilung in Betracht käme. Dieser Fall dürfte vergleichsweise selten sein (näher zur Angebotswertung unten 11.).
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR - 01/2018 (Februar 2018) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | RA Dr. Martin Dieckmann |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.
carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der
Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.
Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.