Die neue Gewerbeabfallverordnung enthält stringente Vorgaben für die Getrennterfassung von Wertstoffen
und die Vorbehandlung von gewerblichen Abfallgemischen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Für Vorbehandlungsanlagen gelten künftig anspruchsvolle technische Standards. Die Wertstoffe sind vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.
Am 1. August 2017 ist die Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird die bisherige Gewerbeabfallverordnung abgelöst. Ziel der alten GewAbfV war, die Praxis der Ablagerung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle sowie gemischter Bau- und Abbruchabfälle auf zum Teil technisch unzulänglich ausgestatteten 'Billigdeponien" zu beenden und 'Scheinverwertungen" zu verhindern. Dies sollte durch die Schaffung von Verwertungsstandards und eine verstärkte Abfallsortierung erreicht werden. Die verfügbar werdenden Abfälle sollten durch eine möglichst hochwertige stoffliche oder energetische Verwertung wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Diese anspruchsvollen Ziele konnte die bisherige GewAbfV jedoch nur zum Teil erreichen. Das lag unter anderem an den zahlreichen Ausnahmetatbeständen und der schwierigen Vollzugssituation. Zudem ging die Verordnung in ihrem Regelungssystem noch von einem Gleichrang zwischen stofflicher und energetischer Verwertung aus. Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen der Gewerbeabfallentsorgung seit dem Verbot der Ablagerung unbehandelter Organik haltiger Abfälle auf Deponien ab dem 1. Juni 2005 und der mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 (KrWG) eingeführten fünfstufigen Abfallhierarchie grundlegend verändert. Die Schwierigkeiten liegen heute vor allem darin, dass gemischte Gewerbeabfälle an vorhandenen Gewerbeabfallsortieranlagen vorbei direkt in die energetische Verwertung gelangen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 2017 11 (November 2017) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Regierungsrat Dr. Jean Doumet Dr. C.-André Radde |
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