Düngerecht und Stoffstrombilanzverordnung - Konsequenzen für die Ausbringung von Komposten und Gärresten

Anfang 2017 hat die Bundesregierung eine Initiative zur Änderung des Düngegesetzes auf den Weg gebracht, der im März vom Deutschen Bundestag mehrheitlich zu-gestimmt wurde.

Die Änderungen wurden am 15. Mai im Bundesgesetzblatt verkündet und sind damit am 16. Mai 2017 in Kraft getreten.
Welche Punkte wurden im Düngegesetz geändert?


1. Der Zweck des Gesetzes wurde erweitert. Neu hinzugekommen ist der Punkt: 'nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen bei der land-wirtschaftlichen Erzeugung sicherzustellen, insbesondere Nährstoffverluste in die Umwelt soweit wie möglich zu vermeiden".


2. Es wurde ein neuer Paragraph mit der Überschrift: '§ 11a Umgang mit Nährstoffen im Betrieb, Nährstoffsteuerung" eingefügt. Er beinhaltet die Einführung einer Verpflichtung zur Erstellung und Fortführung einer Stoffstrombilanz für bestimmte Betriebe bereits ab 1. Januar 2018, für andere wiederum erst ab 1. Januar 2023. Die Details der Erstellung einer Stoffstrombilanz sollen in einer Verordnung geregelt werden (= Stoffstrombilanzverordnung).





Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: Biomasse-Forum 2017 (November 2017)
Seiten: 2
Preis: € 1,00
Autor: Hans-Walter Schneichel
 
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