Die Überflutungsvorsorge ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe. Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten und divergierender Anforderungen wasserwirtschaftlicher Regelwerke ist eine klare und verbindliche Regelung der Zusammenarbeit schwierig. Am Beispiel der Hansestadt Rostock wird ein möglicher Lösungsansatz aufgezeigt.
Im Rahmen ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit delegieren die Kommunen die Zuständigkeiten für die Siedlungsentwässerung an verschiedene Aufgabenträger. Die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers obliegt in der Regel dem jeweils zuständigen Abwasserentsorgungsunternehmen. Parallel dazu existieren in vielen Bundesländern separate Wasser-und Bodenverbände, deren vornehmliche Aufgabe in der Gewässerpflege und -entwicklung liegt. Häufig werden zudem vom jeweiligen Träger der Gewässerausbaulast Aufgaben des Gewässerausbaus übernommen. Die Diskussion, ob diese institutionelle Trennung im Interesse eines integralen Wassermanagements sinnvoll ist, soll hier nicht geführt werden. Aus den verteilten Zuständigkeiten und regelmäßig zugeordneten allgemein anerkannten Regeln der Technik (Regelwerke von DIN, BWK, DWA) ergeben sich jedoch unterschiedliche Bewertungen der Hochwassergefährdung, welche eine übergeordnete Kommunikation erfordern.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 2017 09 (September 2017) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Jens Tränckner Dr. rer. nat. Dr. agr. Dietmar Mehl |
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