Mit dem Kreislaufwirtschaftspaket verfolgt die EU-Kommission ambitionierte um-weltpolitische Ziele. Die vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge betreffen insbesondere die Abfallrahmenrichtlinie.
Vorgesehen sind hier unter anderem Änderungen der abfallrechtlichen Grundbegriffe sowie der Vorschriften über Nebenprodukte und über das Ende der Abfalleigenschaft; vorgesehen sind zudem Änderungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung und bei den Zielvorgaben für das Recycling von Siedlungsabfällen. Diese Vorschläge werden im Folgenden näher dargestellt und aus rechtlicher Sicht bewertet.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 15. Münsteraner Abfallwirtschaftstage 2017 (Februar 2017) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | RA Dr. Anno Oexle |
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