Das Bundesumweltministerium plant, noch in dieser Legislaturperiode die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung zu verabschieden. Der Entwurf greift eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf und sieht einen Ausstieg aus der stofflichen Klärschlammverwertung vor, verbunden mit einer Pflicht für den Klärschlammerzeuger, Phosphor technisch zurückzugewinnen.
Auch wenn heute (2015) nur noch knapp ein Viertel der anfallenden Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet wird, wird diese ressourceneffiziente Nutzung des Phosphors zukünftig nicht mehr möglich sein. Ein bestehender Kreislauf wird gezielt unterbrochen. Vor dem Hintergrund einer umzusetzenden Abfallhierarchie, der Zulässigkeit einer bodenbezogenen Verwertung über die EU-Klärschlammrichtlinie sowie Umwelt- und Klimaschutzvorgaben zur Ressourcen- und Energieeffizienz, ist das Vorhaben durchaus umstritten. Die Europäische Kommission prüft derzeit im Rahmen des Notifizierungsverfahrens, ob die Verordnung gegen geltendes EU-Recht verstößt.
| Copyright: | © IWARU, FH Münster |
| Quelle: | 15. Münsteraner Abfallwirtschaftstage 2017 (Februar 2017) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr.-Ing. Annette Ochs |
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