Neue Risiken für die Planung und Realisierung von Deponien nach der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes 2017

Die Urteilsgründe liegen zwar noch nicht vor; die mündliche Verhandlung vor dem OVG Lüneburg am 3. Juli 2017 in Sachen Deponie Haaßel hat jedoch bereits erhebliche neue Risiken bei der Realisierung von Deponien und anderen Fachplanungsvorhaben durch die kürzlich in Kraft getretene Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes aufgezeigt.

Der 7. Senat des OVG Lüneburg hat mit Urteil vom4. Juli 2017 auf die Klage des NABU Niedersachsen festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Deponie Haaßel in der Gemeinde Selsingen bis auf eine nachholbare Alternativenprüfung und die Einholung des Einvernehmens der unteren Wasserbehörde rechtlich nicht zu beanstanden ist (Az. 7 KS 7/15). Die Standortauswahl und die Prüfung möglicher Alternativen müssen durch Planergänzung beziehungsweise ein ergänzendes Verwaltungsverfahren nachgeholt werden, damit der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig und vollziehbar ist. Die in dem Beschluss enthaltenen Ausführungen zur 'Eingrenzung möglicher Standorte auf den gewählten' genügten dem Gericht offensichtlich nicht als Alternativenprüfung. Die Entscheidung des OVG Lüneburg - soweit aufgrund der Pressemitteilung des Gerichts bekannt -zeigt, dass auch bei der Planung von Deponien durch Private die Notwendigkeit besteht, Alternativen in den Blick zu nehmen. Nicht ausreichend ist, dass sich der gewählte Standort nach Überzeugung des Gerichts unter allen materiell-rechtlichen Gesichtspunkten (Deponierecht, Wasserrecht, Natur- und Artenschutzrecht
etc.) als geeignet und zulässig erweist.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: ReSource 2017 - 02 (Juni 2017)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
Dr. Peter Kersandt
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.