Mit der "Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskri-terien", die im März d. J. in Kraft getreten ist, wurde das nationale Deponierecht voll-ständig an das neue europäische Chemikalienrecht angepasst.
Die von der EU-KOM im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets im Dezember 2015 vorgelegten materiellen Ziele zum Deponierungsverbot von getrennt erfassten Abfall-fraktionen und zur Reduktion der direkt abgelagerten Siedlungsabfälle gehen in die rich-tige Richtung, greifen aber zu kurz. Insbesondere das Deponieverbot ist, um die An-wendung der Abfallhierarchie nach Art. 4 AbfRRl zu unterstützen, nicht zielführend, unbestimmt und darüber hinaus schwer vollziehbar. Eine Steigerung der getrennten Sammlung und damit des Recyclings wird nicht erreicht.
Die Bundesstatistik für 2014 deutet, wenn auch schwächer als in den Vorjahren, auf einen regionalspezifischen Deponiebedarf von DK I-Deponien hin, der mittlerweile fast alle Länder tangiert und zunehmend auch in deren Abfallwirtschaftsplanung berücksichtigt wird.
Copyright: | © Wasteconsult International |
Quelle: | Praxistagung Deponie 2016 (November 2016) |
Seiten: | 20 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Karl Biedermann |
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