Der Deutsche Bundestag hat am 30.3.2017 das neue Verpackungsgesetz beschlossen, das die bisherige Verpackungsverordnung ablösen wird. Da der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12.5.2017 auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet hat, wurde das Gesetz am 5.7.2017
verkündet und wird am 1.1.2019 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft treten.
Diesem Kompromiss ging ein zähes Ringen zwischen Bundesregierung, den Ländern, den Verbänden der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft sowie den Spitzenverbänden voraus, in dem insbesondere die kommunalen Spitzen- und Fachverbände das Verpackungsgesetz u.a. wegen Bedenken hinsichtlich fehlender ökologischer Effektivität und der hohen Komplexität der Regelungen abgelehnt haben.
Insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und ihre kommunalen Unternehmen, die in die kommunale Aufgabenerfüllung eingebunden sind, besteht bereits jetzt erheblicher Handlungsbedarf. So wird der neue § 22 VerpackG, der das Abstimmungsverhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Betreibern dualer Systeme gegenüber dem bisher geltenden § 6 Abs. 4 VerpackV wesentlich umfangreicher und teilweise anders regelt, erhebliche Konsequenzen für die Zusammenarbeit zwischen beiden Protagonisten haben.
Im Rahmen dieses Beitrags wird eine erste rechtliche Bewertung dieser Vorschrift versucht. In mancherlei Hinsicht muss dabei juristisches Neuland betreten werden - sei es, weil das Gesetz bisher nicht abschließend gerichtlich entschiedene Rechtsfragen der Verpackungsverordnung weiter mit sich herumschleppt, sei es, weil das Gesetz neue und anders als bisher konzipierte Rechtsinstrumente einführt. Das mit der Verpackungsverordnung und dem Verpackungsgesetz geschaffene Rechtsverhältnis zwischen hoheitlich handelnder öffentlicher Hand als Garantin der Daseinsvorsorge und privaten, zueinander im Wettbewerb stehenden Organisationen ('Systembetreiber'),die die vom Gesetzgeber intendierte Produktverantwortung nach § 23 KrWG umsetzen sollen, stellt einen 'Solitär' in der Rechtslandschaft dar und hat auch im Verpackungsgesetz letztlich keine in sich widerspruchsfreie Ausprägung gefunden. Es ist deshalb zu erwarten, dass auch zu den hier behandelten Gesetzesbestimmungen, je nach Interessenlage der einzelnen Akteure, teilweise stark divergierende Auslegungen Platz greifen werden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2017 (Juli 2017) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Walter Hartwig Dr. Ralf Gruneberg |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der
Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.
Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.
Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.