Im Zuge der Stilllegung einer Deponie für Schlackengranulat mussten die seinerzeit neuen Anforderungen an den Stand der Technik abfallrechtlich und baupraktisch im Nachgang zur bestehenden Genehmigung umgesetzt werden. Unvorhergesehene Schwierigkeiten, verursacht durch den Baugrund und die Bauverfahren, stellten besondere Herausforderungen an die Projektbeteiligten.
Die in einer ehemaligen Kiesgrube errichtete Deponie befindet sich in direkter Nachbarschaft zu einem Kohlekraftwerk und der Bundeswasserstraße Main im hessischen Rhein-Main-Gebiet. Für die abfallrechtliche Zulassung und Überwachung und damit auch Änderungen betreffend die Errichtung und den Betrieb der Anlage ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt zuständig.
Der geordnete Deponiebetrieb wurde im Jahr 1986 mit einer abfallrechtlichen Plangenehmigung nach § 7 Abs. 2 Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG) unter Auflagen zugelassen. Die Ablagerungsphase wurde 2009 plangemäß beendet. Um die Deponie dauerhaft gegen einen Schadstoffaustrag in Boden und Grundwasser zu sichern, waren umfangreiche Stilllegungsmaßnahmen erforderlich. Diese abfallrechtlich zugelassenen Maßnahmen wurden durch eine mehrere Ebenen umfassende Qualitätssicherung überwacht. Die Deponie befindet sich derzeit noch in der Stilllegungsphase.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 04 2017 (April 2017) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Ing. Jens Finkenstein |
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