Zahlreiche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kommen weiterhin nicht ihrer abfallrechtlichen Verwertungspflicht gemäß § 11 Abs. 1 KrWG nach, Bioabfälle getrennt zu erfassen. Der erwartete Anstieg der bundesweit erfassten Mengen an Biogut ist bisher ausgeblieben. Zudem enthält der Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung (Stand 15.02.2017) Vorgaben, welche die spezifischen Eigenschaften von organischen Düngern mit hohen Anteilen an stabilen Humusverbindungen und geringen Gehalten an verfügbarem Stickstoff nicht berücksichtigen. Durch die Verschärfung bestehender und die Einführung neuer Anforderungen in der Düngeverordnung ist zu befürchten, dass die Rahmenbedingungen für die Kompostvermarktung in vielfacher Hinsicht schwieriger werden.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2014 in Deutschland aus 2.270 Bioabfallbehandlungsanlagen insgesamt 3.957.000 t Kompost- und 3.900.000 t Gärprodukte abgesetzt. Bei der Vermarktung der aus Bioabfällen hergestellten organischen Dünger stellt die Landwirtschaft den mit Abstand wichtigsten Absatzmarkt dar. 65 % der gesamten Kompost- und nahezu 100 % der Gärprodukte wurden zu landwirtschaftlichen Düngungszwecken eingesetzt.
Eine differenzierte Betrachtung der Kompostierungsanlagen zeigt, dass 45 % der auf Grüngut-Kompostierungsanlagen hergestellten Kompostprodukte außerhalb der Landwirtschaft vermarktet werden. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes werden dagegen 72 % der auf Bioabfall-Kompostierungsanlagen und 79 % der auf Vergärungsanlagen hergestellten Kompostprodukte einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (Mai 2017) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 3,50 |
Autor: | Dipl. agr. Ing. Michael Schneider B.Sc. Lars Pieper |
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