EEG 2017 in der abfallwirtschaftlichen Praxis - Chancen für Bio- und Grüngutverwertungsanlagen

Zum 1. Januar 2017 trat das erst 2014 letztmalig novellierte 'Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017)' in Kraft. Während bislang die Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien für jede Kilowattstunde einen festgeschriebenen Vergütungssatz erhielten, wird ab 2017, auch für biogene Abfallstoffe, die Höhe der Vergütung (bzw. der Marktprämie) im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Unter monetären Gesichtspunkten muss, nach Einschätzung des Witzenhausen-Instituts, die Teilnahmepflicht am Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Vergütungshöhe für Abfallanlagen keine wesentliche Verschlechterung darstellen. Sehr nachteilig, insbesondere im kommunalen Umfeld, ist die Planungsunsicherheit, da die Vergütung für den erzeugten Strom erst zu einem relativ späten Zeitpunkt im Planungsverfahren endgültig feststeht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Vorleistungen in einer Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro zu leisten.

Mit einem Anteil von fast 30 % an der deutschen Bruttostromerzeugung sind die erneuerbaren Energien mittlerweile wesentlicher Bestandteil des Strommixes. Der erfolgreiche Ausbau führt allerdings auch zu beachtlichen Kosten, welche die Verbraucher über die EEG-Umlage zu tragen haben. Vor diesem Hintergrund sowie dem schleppenden Ausbau der Netze und EU-rechtlicher Vorgaben wurde 2016 das EEG wieder einmal grundlegend novelliert.

Wesentliche Neuerung dabei ist, dass zukünftig die Vergütungshöhe für den erzeugten erneuerbaren Strom aus größeren Energieerzeugungsanlagen (Windenergie und Photovoltaik > 750 kW; Biomasse > 150 kW) nicht mehr staatlich festgelegt wird. Vielmehr wird die Vergütung (in Form der Marktprämie) durch ein Ausschreibungsverfahren am Markt ermittelt. Während es zunächst im Novellierungsprozess so aussah, als würden Vergärungsanlagen für kommunale Bioabfälle (bisheriger § 45 im EEG 2014) von der Teilnahmepflicht am Ausschreibungsverfahren ausgenommen, stellte der Gesetzgeber mit seinem Beschluss vom 8. Juli 2016 klar, dass dies nur als Übergangsregelung für Anlagen, die bis Ende 2016 genehmigt und bis Ende 2018 in Betrieb genommen worden sind, gilt.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (Mai 2017)
Seiten: 15
Preis: € 7,50
Autor: Dipl.-Ing. Thomas Raussen
Jana Wagner
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Die DRANCO-Technologie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die DRANCO-Vergärungstechnologie wurde durch die Untersuchung und Optimierung der spontanen 'trockenen' Vergärung, die auf einer Deponie stattfindet, entwickelt.

Weiterentwicklung der MBA mit vorgeschalteter Trockenvergärung der Feinfraktion
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Integration einer neuen Vergärungsstufe in die bestehende biologische Trocknungsanlage (BA) am Standort Ennigerloh erfordert umfangreiche Voruntersuchungen zu Auslegungsmengen und Stoffkennwerten des Eintrags sowie zu den Auswirkungen auf Massen- und Energiebilanzen des Gesamtprozesses. Anhand von verfahrens- und anlagenspezifischen Bilanzmodellen sowie Variantenvergleichen werden geeignete Auslegungs- und Verfahrensvarianten identifiziert und es wird eine belastbare Datengrundlage zur Auswahl von Vorzugsvarianten geschaffen.

Havarie und Wiederaufbau eines MBA-Fermenters am Beispiel der RABA Bassum
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH betreibt im Entsorgungszentrum Bassum einen Fermenter zur Teilstromvergärung der Restabfälle. Im Oktober 2022 ist durch einen Abriss der Austragsleitung im unteren Bereich eine große Menge Gärmaterial ausgelaufen und der Behälter erlitt einen beträchtlichen Schaden. Nachdem in den ersten Tagen zunächst die direkten Folgen, wie Verschmutzungen, beseitigt werden mussten, sind in den Folgewochen die Planungen für den Wiederaufbau angelaufen. Dieser soll planmäßig noch im Jahr 2023 erfolgen.

CE-Kennzeichnung von Komposten und Gärprodukten - Stand und Perspektiven
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Vor dem Hintergrund der globalen Düngemittelkrise hat sich die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen im letzten Jahr drastisch gesteigert. Hochwertige Komposte und Gärprodukte, die als Bodenverbesserungsmittel, organische Düngemittel oder als Torfersatz in Blumenerden verwendet werden, sind mehr gefragt denn je. Mit dem Inkrafttreten der EU-Düngemittelproduktverordnung im Juli 2022 ist der Weg geebnet worden, recycelte Materialien aus Bioabfällen als Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Das Ende der Abfalleigenschaft für getrennt gesammelte und behandelte Bioabfälle kann mit der Vermarktung von CE-gekennzeichneten Düngeprodukten erreicht werden. Eine unabhängige Zertifizierung der Kompost- und Gärprodukt-basierten Düngematerialien ist dafür unabdingbar.