Am 04. Juli 2012 wurde eine Neufassung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) verabschiedet. Mit dem Gesetz über das Inverkehrbrin-gen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elekt-ronikgeräten (ElektroG) vom 20.10.2015 erfolgte die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in deutsches Recht. Die LAGA-Mitteilung 31 dient der Konkretisierung und Erläute-rung der gesetzlichen Regelungen des ElektroG mit dem Ziel mehr Rechtsklarheit für die betroffenen Akteure und eine größere Transparenz des Entsorgungsgeschehens zu erreichen sowie einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu gewährleisten. Die LAGA-Mitteilung 31 wurde zweigeteilt. Teil A umfasst die rechtlichen Regelungen über die Entsorgung der Elektro(nik)altgeräte (EAG), der Teil B beschreibt den Stand der Technik bei der Behandlung und Verwertung der EAG.
Die Hersteller sind für die Rücknahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) verantwortlich. Dies beinhaltet insbesondere die Organisation der Abholung der EAG bei kommunalen Übergabestellen und ihre ordnungsgemäße Entsorgung. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind für die Einrichtung und den Betrieb der Sammelstellen für EAG aus privaten Haushalten zuständig. Die Besitzer sind nach dem ElektroG verpflichtet, ihre Altgeräte einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Zur Entsorgung von historischen Altgeräten, die nicht aus privaten Haushalten stammen, ist der Besitzer verpflichtet. Dagegen müssen die Hersteller für neuere EAG anderer Nutzer als privater Haushalte (z. B. Gewerbebetriebe) sowie für EAG, die in Beschaffenheit und Menge nicht mit den üblicherweise in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind, grundsätzlich eine zumutbare Rücknahmemöglichkeit anbieten (§ 19 ElektroG).
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (Mai 2017) |
Seiten: | 20 |
Preis: | € 10,00 |
Autor: | Dr. Dirk Grünhoff |
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