Neue Produkte und Gesetze wie das ElektroG werden auch zukünftig dafür verantwortlich sein, dass sich Betreiber und Entwickler von Wertstoffhöfen neuen Herausforderungen zu stellen haben. Aber auch Aspekte wie Unfallprävention und die Vorbereitung zur Wiederverwendung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sollten in der Planung von Wertstoffhöfen berücksichtigt werden. Der Beitrag zeigt an einigen Beispielen, wie ein zukünftiger Wertstoffhof aussehen kann. Hierbei werden von planerischer Seite auf die Aspekte räumliche Trennung des Bürgerverkehrs und der Containerlogistik, Annahmestelle für EAG und Güter zur Wiederverwendung auf einem Wertstoffhof eingegangen.
Man kann von der bisherigen Umsetzung des im Kreislaufwirtschaftsgesetz angelegten Grundprinzips der Produktverantwortung enttäuscht sein oder nicht, deren Umsetzung vor Ort verändert die Abfallwirtschaft. Blickt man auf Produkte, die mit Carbonfasern (CFK) hergestellt sind, führt das bei der Sammlung und bei der Entsorgung dieser Abfälle auf jeden Fall zu einer gewissen Ratlosigkeit. Klare gesetzliche Vorgaben zur Änderungen von Produktionsabläufen bei diesbezüglichen Produkten sind nicht in Sicht. Im aktuellen Abfallratgeber Bayern liest man noch heute folgende Meldung zur MVA Ingolstadt vom 5. Januar 2015: 'Der Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt (MVA) gibt bekannt, dass ab sofort kohlenstofffaserverstärkte Kunststoffe (KFK), auch carbonfaserverstärkter Kunststoff (CFK) genannt, von der Entsorgung ausgeschlossen sind." Bei Asbestabfällen sowie bei künstlichen Mineralfasern (KMF) älterer Herstellung muss sich trotz Änderungen der Produktion die Abfallwirtschaft wohl noch einige Jahre mit den Erschwernissen bei der Erfassung und Entsorgung herumschlagen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (Mai 2017) |
Seiten: | 0 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dipl.-Ing.(TU) Werner P. Bauer |
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