Notwendiger Paradigmenwechsel: Klärschlammverordnung dient der Phosphor-Rückgewinnung

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verknappung der weltweiten Phosphor-Vorräte hat der Bundestag im März die neue Klärschlammverordnung beschlossen.

Foto: EM-Archiv/HEAG(18.04.2017) Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: 'Künftig ist es nicht mehr egal, ob die im Klärschlamm enthaltenen Pflanzennährstoffe recycelt werden oder ungenutzt verloren gehen. Schadstoffarme Rohstoffreserven sind knapp oder kommen aus politisch instabilen Regionen. Dies gilt insbesondere für den nur endlich verfügbaren Rohstoff Phosphor. Und anders als bei fossilen Energieträgern, kann Phosphor insbesondere in der Düngung nicht durch alternative Stoffe ersetzt werden.' Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm leite einen Paradigmenwechsel hin zu einer hochwertigen Verwertung ein, der langfristig zur Versorgungssicherheit mit Phosphor und der Schonung natürlicher Rohstoffreserven beitragen soll.
Als Ergebnis der Abwasserreinigung fallen jährlich rund 1,8 Mio. Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) zur Entsorgung an. Gegenwärtig werden fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme verbrannt, ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt wird. Nur noch etwa ein Drittel der Klärschlämme wird derzeit unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt. Künftig werden nur noch Klärschlämme mit sehr geringen Schadstoffanteilen auf dem Acker genutzt werden können. Mittelfristig dürfen die meisten Klärschlämme nicht mehr als Düngemittel verwendet werden. Auch die bisherige Lücke der Verordnung bezüglich einer Verwertung von Klärschlämmen im Landschaftsbau wird geschlossen.
Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass je nach Kläranlagengröße nach einer Übergangsfrist von 12 bis 15 Jahren Phosphor aus dem Klärschlamm, dem Abwasser oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss. Der vom Bundestag beschlossene Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Unternehmen, Behörden + Verbände: Bundesumweltministerium (BMUB)
Autorenhinweis: Martin Boeckh
Foto: EM-Archiv/HEAG



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Nr. 2 - April 2017 (April 2017)
Seiten: 1
Preis: € 0,00
Autor: Martin Boeckh
 
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