Zweckverbandsgründung ist ein innerstaatlicher Organisationsakt und kein öffentlicher Auftrag

Vereinbaren zwei Gebietskörperschaften, einen Zweckverband zu gründen und ihm Aufgaben zu übertragen, die den Körperschaften bislang selbst oblagen, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des Vergaberechts.

Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21.12.2016 in einem vom OLG Celle initiierten Vorabentscheidungsverfahren geurteilt. Dem Ersuchen des OLG an den EuGH lag die zentrale Frage der Auslegung des Begriffs des 'öffentlichen Auftrags' zugrunde. Hintergrund der Vorlagefrage war die Forderung eines privaten Entsorgungsunternehmens gegen die Region Hannover, die Sammlung und den Transport von PPK-Abfällen nicht weiter hindurch den kommunalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), durchführen zu lassen, sondern diese Leistung vielmehr in einem offenen Vergabeverfahren dem EU weiten Wettbewerb zur Verfügung zu stellen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2017 (März 2017)
Seiten: 3
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Angela Dageförde
 
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