Am 21.12.2016 hat das Bundeskabinett den 'Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen' beschlossen, dessen Art. 1 das 'Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)' bildet. Der Entwurf wird nunmehr bei der EU-Kommission notifiziert und nach Ablauf der Stillhaltefrist (21.3.2017) im parlamentarischen Verfahren beraten.
Der VKU hat sich an den Diskussionen um ein Wertstoff bzw. Verpackungsgesetz intensiv beteiligt und u.a. im Frühjahr 2016 gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, gewichtigen Wirtschafts- und Handelsverbänden sowie dem bvse das sog. Verbändepapier zur 'Weiterentwicklung des Verpackungsrechts' erarbeitet, das den bis dahin größtmöglichen Konsens maßgeblicher Akteure zur Erneuerung der rechtlichen Grundlagen für die Verpackungsentsorgung aufgezeigt hat. Darin wurde u.a. vereinbart, auf die Ausweitung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungsabfälle im Sinne eines umfassenden 'Wertstoffgesetzes' zu verzichten. Vor diesem Hintergrund begrüßt der VKU, dass sich das nunmehr von der Bundesregierung beschlossene Verpackungsgesetz ebenfalls ausdrücklich auf Verpackungen beschränkt (§ 2 Abs. 1 VerpackG-Entwurf) und die einheitliche Wertstoffsammlung nur auf freiwilliger Basis unter Wahrung der jeweiligen Entsorgungszuständigkeiten von Systemen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingeführt werden kann.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2017 (Januar 2017) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. jur. Holger Thärichen Walter Hartwig |
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