Der Informationsaustausch im Sevilla-Prozess findet zwischen den EU Mitgliedsstaaten, den betreffenden Industriezweigen, den Umwelt-NGOs und der Kommission statt. Gemeinsam ermitteln sie die besten verfügbaren Techniken im Rahmen einer technischen Arbeitsgruppe (Technical Working Group, TWG) auf europäischer Ebene.
Die Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive, IED; RL 2010/75/EU) gibt Mindeststandards für IPPC-Anlagen in der EU vor. Artikel 13 der Industrieemissionsrichtlinie verpflichtet die Europäische Kommission, einen Informationsaustausch über die Erstellung, Überprüfung, und erforderlichenfalls Aktualisierung der Merkblätter über die besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter bzw. Best Available Technique Reference Documents, BREFs) zu organisieren. Diese Arbeiten finden im Rahmen des sog. Sevilla-Prozesses statt, dessen Ergebnis neben den BREFs auch die aus ihnen abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen (BAT Conclusions) sind. In diesen finden sich zusammengefasst die besten verfügbaren Techniken sowie damit assoziierte BAT-Emissionswerte (BAT-AELs), welche gemäß der IED als Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen von umweltrelevanten Industrieanlagen heranzuziehen sind. Dadurch soll erreicht werden, dass innerhalb der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten ähnliche Standards bei der Vorschreibung umweltrelevanter Auflagen angewendet werden.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Recy & Depotech 2016 (November 2016) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Dr. Helga Stoiber |
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